Für die Sicherheit auf unseren Straßen ist ausreichend Platz für alle Verkehrsteilnehmer entscheidend.

Besonders beim Parken oder Arbeiten am Fahrbahnrand gilt: Die Restfahrbahnbreite für beide Richtungen muss mindestens 3,05 Meter betragen. Fahrzeuge dürfen maximal 2,50 Meter breit sein, hinzu kommt ein Seitenabstand von 0,55 Metern – nur so können Rettungsfahrzeuge, Busse und andere große Fahrzeuge gefahrlos passieren.

Was bedeutet das konkret?

  • An schmalen Straßenstellen besteht Halteverbot, wenn die Mindestbreite von 3,05 Metern nicht gegeben ist.
  • Diese Regel gilt auch für Baustellenabsperrungen und abgestellte Baufahrzeuge: Liegt die Fahrbahnbreite darunter, darf hier nichts abgestellt werden.

Bitte beachten Sie diese Vorschriften – so tragen Sie aktiv zur Sicherheit aller auf unseren Straßen bei. Wir wünschen Ihnen stets eine sichere und angenehme Fahrt!

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