Am gestrigen Sonntag, 30. Mai 2021, hat die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis München den Schwellenwert von 35 den fünften Tag in Folge unterschritten.
Damit können ab kommenden morgen, dem 1. Juni 2021, die bestehenden Kontaktbeschränkungen nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiter gelockert werden. Das Landratsamt München hat dazu eine Bekanntmachung mit folgendem Inhalt veröffentlicht:
Waren bislang Treffen von zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen erlaubt, kann sich ab Dienstag, 1. Juni, ein Hausstand wieder mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartner*innen oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben – wie bisher – unberührt.
Auf die weiteren inzidenzabhängigen Maßnahmen hat die Unterschreitung des Schwellenwerts keine Auswirkung. Hier bleibt es bei den Regelungen, die am vergangenen Donnerstag, 27. Mai, in Kraft getreten sind.
Den Originaltext finden Sie hier.