Auf Anordnung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bleiben alle Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten in ganz Bayern ab Montag, dem 16. März, bis vorläufig zum Ende der Osterferien (19. April) geschlossen!
Aktuelle Informationen des Bayerischen Kultusministeriums und Informationen des Bayerischen Familienministeriums für Eltern sind auf den Seiten des Landkreises München hinterlegt (https://www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutzgesundheit/gesundheit/coronavirus/).
Notfallbetreuung nach den derzeit gültigen Regelungen des Ministeriums, jedoch ausschließlich für folgende Familien:
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- Beide Elternteile bzw. bei Alleinerziehenden der Alleinerziehende selbst arbeiten in Infrastrukturberufen: Gesundheitsversorgung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, UPDATE: Tätige in der Lebensmittelversorgung wurden zu jenen Berufsgruppen, mit einem Anspruch auf einen Platz in der Notfallbetreuung, ergänzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Newsletter “Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung”
- Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen
- Kinder dürfen sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet (vgl. www.rki.de) aufgehalten haben
- Sollte sich im Umfeld des Kindes ein Coronavirus-Verdacht bestätigen, darf die Notfallbetreuung nicht besucht werden.
Die Notfallbetreuung gilt in allen gemeindlichen Kindertagesstätten zu den jeweiligen Öffnungszeiten, sowie im Anschluss an die Schulnotbetreuung in ihren jeweiligen Nachmittagseinrichtungen (Hort oder Mittagsbetreuung).
Eltern, die diese Kriterien erfüllen, wenden sich zu genaueren Absprachen direkt an ihre Schule bzw. Kindertagesstätte.
Über eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen externer Träger entscheidet die jeweilige Einrichtung – erkundigen Sie sich bitte dort.