• an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft 
  • aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk 
  • an Adressbuchverlage

Das Einwohner-Adressbuch basiert auf einer Kombination aus Einwohnerdaten und Telefonbucheinträgen. Der Telefonbucheintrag erscheint immer im Adressbuch. Falls Sie also keinen Eintrag in das Adressbuch wünschen, müssen Sie auch Ihren Telefonbucheintrag streichen lassen (dies bei Ihrem Telefonanbieter).

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass jeder Bürger das Recht hat, seine Daten diesbezüglich sperren zu lassen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Für die Sperre Ihrer Daten wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt im Kutscherbau, Schloßstraße 4, Telefon 960900-126/-124/-127.

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