Örtliche Unternehmen werden vielfach aufgefordert, sich in Branchenbücher, Internetportale o.a. eintragen zu lassen oder Anzeigen in verschiedensten Medien zu schalten.

Oftmals handelt es sich nicht um eine Bestätigung der Daten, sondern um eine Veröffentlichung mit Vertragsabschluss für den ein Jahresbeitrag von mehreren Hundert Euro berechnet wird; die Verträge haben eine Laufzeit von mehreren Jahren und verlängern sich automatisch, wenn nicht gekündigt wird.

Wir empfehlen, bei der Erteilung von Anzeigenaufträgen besonders aufmerksam zu sein und vor allem auch das „Kleingedruckte“ zu lesen. Mit Unterzeichnung und Rücksendung eines Telefaxes ist häufig ein Abonnement verbunden.

Derzeit werden örtliche Unternehmen auf einen Bürger-Info-Folder der Gemeinde hingewiesen. Im Auftrag der Gemeinde Ismaning wird derzeit keine mit einer Anzeigenwerbung verbundene Druckschrift herausgegeben. Die Gemeinde Ismaning informiert in jedem Fall vorab, wenn neue Publikationen geplant sind.

Selbstverständlich steht es allen Gewerbebetrieben frei, auch in Veröffentlichungen zu werben, die nicht in Zusammenarbeit mit der Gemeinde hergestellt werden.

In der Gemeindeverwaltung steht Ihnen Frau Scharl, Telefon +49 89 960900-148, E-Mail: cscharl@ismaning.de, gerne für Fragen zur Verfügung.

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