Der Jahreswechsel hat eine Ausweitung der Pfandpflicht ab dem 1. Januar 2022 gebracht.

Haben Sie schon bemerkt, dass plötzlich mehr Getränkeflaschen und Dosen das Pfandsymbol tragen? Richtig, denn seit dem 1. Januar 2022 unterliegen Wasser, Erfrischungs- und Milchgetränke, Frucht- und Gemüsedrinks, diätische Getränke mit und ohne Kohlensäure sowie alkoholische Mono- und Mischgetränke der Pfandpflicht. Damit können deutlich mehr Getränkeflaschen und Dosen in den Recyclingkreislauf zurückgeführt werden.

Eine umfangreiche Übersicht finden Sie auf der Webseite der Deutschen Pfandsystem GmbH.

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