Dienstleistungen von A-Z
Viele Ihrer Behördengänge können Sie einfach und bequem von Zuhause aus erledigen.
An dieser Stelle finden Sie nützliche Informationen, Anträge und Formulare, die Sie auf Ihren PC herunterladen können. Einige Online-Dienste sind zur direkten Bearbeitung freigeschaltet. Sie lassen sich am Computer ausfüllen und können zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Manche Anträge erfordern die persönliche Identifizierung des Antragstellers. Hierzu ist die Einrichtung eines Bürgerkontos notwendig. Die Registrierung gelingt – je nach Antrag – entweder mit der neuen Personalausweisfunktion oder ganz klassisch mit Benutzername und Passwort.
Bitte beachten Sie: Damit der neue Personalausweis für die Authentifizierung genutzt werden kann, muss die Online-Ausweisfunktion (eID) freigeschaltet und ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp2 vorhanden sein.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter PIN-Rücksetzung und -Aktivierung.
Bitte beachten Sie, dass je nach Antrag eine Weiterleitung zu einem der Diensteanbieter erfolgt.
Veröffentlichungen der Gemeinde:
Veröffentlichungen, amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Gemeinde werden an den Anschlagtafeln bekannt gemacht. In der Regel erfolgen auch entsprechende Hinweise in den Ortsnachrichten und auf ismaning.de. Weitere Informationen können der Tagespresse entnommen werden.
Hinweise der Einwohnermeldestelle – Persönliche Sperre der Datenübermittlung und Auskunftserteilung
Das Meldegesetz räumt die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:
- an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen.
- an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese, sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen.
- an Adressbuchverlage.
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.
Wenn Sie (oder ein Familienangehöriger) von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, geben Sie dies bitte unserer Meldestelle schriftlich bekannt oder beantragen eine Übermittlungssperre über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Ismaning.
Zurzeit gibt es fünf verschiedene Instanzen der digitalen Verwaltung für Ismaninger Bürger*innen und Unternehmer*innen:
- Bürgerservice-Portal der Gemeinde Ismaning – Plattform zur digitalen Einsicht und Weiterverarbeitung von Formularen und Anträgen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Ismaning: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/ismaning/home
- Bürgerservice-Portal des Landratsamtes München – Plattform zur digitalen Einsicht und Weiterverarbeitung von Formularen und Anträgen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes München: https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/
- BayernPortal – die zentrale Informationsquelle für Bayern und ebenso Plattform zur digitalen Einsicht und Weiterverarbeitung der Verwaltungsleistungen: Bürgerservice, Unternehmensservice und Verwaltungsservice: http://www.freistaat.bayern/
- Ismaning.digital – das digitale Formularcenter der Gemeinde Ismaning für die Antragstellung und Datenübermittlung.
- Drittanbieter – Plattform zur digitalen Einsicht und Weiterverarbeitung von Formularen und Anträgen im Zuständigkeitsbereich diverser Drittanbieter.
Sie benötigen Hilfe, haben Fragen oder Anregungen? Dann stehen unsere Kolleginnen und Kollegen Ihnen unter der E-Mail-Adresse egovernment@ismaning.de gerne zur Verfügung.
Abfalltonnen
Hier finden Sie die online Anträge zur Anmeldung, zur Rückgabe und zum Tausch von Abfalltonnen.
Alternativ können Sie uns auch die Unterlagen über die E-Mail-Adresse abfall@ismaning.de zukommen lassen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Abgrabungsgenehmigung
Abgesehen von kleineren Abgrabungen benötigen Sie grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen.
Alle dafür erforderlichen Informationen, sowie die Anträge finden Sie auf der Seite des BayernPortals.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften
Auf der Seite des Landkreis Münchens können Sie einen Abweichungsantrag von bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
An-, Um-, Abmeldung
Anmeldung/Ummeldung:
Wenn Sie nach Ismaning oder innerhalb der Gemeinde umgezogen sind, ist eine An- bzw. Ummeldung nötig. Dies können Sie bei einem Vor-Ort-Termin im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ismaning erledigen. Über die Online-Terminvereinbarung können Sie dafür online Ihren Wunschtermin bei uns buchen.
Zum Termin bitte mitbringen:
- unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung oder ein entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Das Formular für die Anmeldung bei einer Meldebehörde und - bei mehreren Wohnsitzen - das Beiblatt zur Anmeldung weiterer Wohnungen können Sie schon vorab ausfüllen und ebenfalls zum Termin mitbringen.
Alternativ zum Vor-Ort-Termin im Einwohnermeldeamt ist auch die digtale Wohnsitzanmeldung möglich. Weitere Informationen über diesen Online-Dienst - auch zu den Voraussetzungen - finden Sie hier.
Abmeldung:
Eine Abmeldung ist nötig, wenn Sie
- einen Nebenwohnsitz aufgeben
oder
- mit Ihrem Hauptsitz ins Ausland umziehen.
Dies können Sie bei einem Vor-Ort-Termin im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ismaning erledigen. Über die Online-Terminvereinbarung können Sie dafür online Ihren Wunschtermin bei uns buchen.
Zum Termin bitte mitbringen:
- Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Das Formular für die Abmeldung bei einer Meldebehörde können Sie schon vorab ausfüllen und ebenfalls zum Termin mitbringen.
Falls Sie ins Ausland umziehen, können Sie alternativ zum Vor-Ort-Termin im Einwohnermeldeamt auch den Online-Dienst Digitale Abmeldung ins Ausland nutzen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf "Was erledige ich wo?".
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer
Auf der Seite des Landkreis Münchens können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung oder des Vorbescheides beantragen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Anzeige der Beseitigung
In bestimmten Fällen dürfen Sie bauliche Anlagen erst dann beseitigen, wenn Sie die Beseitigung vorab bei der Gemeinde Ismaning angezeigt haben. Auf der Webseite des Freistaats finden Sie hierzu alle relevanten Formulare und Hinweise:
Hinweise zum Artenschutz:
An bzw. auf Gebäuden brütende Wildvogelarten und Fledermäuse gehören zu den besonders bzw. streng geschützten Arten und genießen den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Unter Schutz stehen nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Nist- und Zufluchtstätten an Gebäuden. Die Tiere und ihre Quartiere sind ganzjährig geschützt, das heißt, auch dann, wenn die Tiere z. B. jahreszeitlich bedingt nicht anwesend sind.
In dem beiliegenden Hinweisblatt haben wir Ihnen alles Wichtige rund um den Artenschutz bei Abbrucharbeiten zusammengestellt.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf Was erledige ich wo?
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Vor der Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anzeige müssen Sie diese bei der Gemeinde Ismaning anzeigen. Auf den Seiten des Freistaat Bayerns finden Sie hierzu alle relevanten Formulare und Hinweise.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Anzeige eines Baubeginns
Ihr geplanter Baubeginn muss vorher bei der Gemeinde Ismaning angezeigt werden. Auf den Seiten des Freistaat Bayerns finden Sie hierzu alle relevanten Formulare und Hinweise.
- Baubeginnsanzeige
- Erläuterungen zum Ausfüllen der Baubeginnsanzeige
- Bescheinigung Standsicherheit I
- Bescheinigung Brandschutz I
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
- Bestimmung des verantwortlichen Tragwerksplaners für die Bauausführung
- Erläuterungen zum verantwortlichen Tragwerksplaner für die Bauausführung
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Asylbewerberleistungen
Ausländische Staatsbürger*innen, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, erhalten Hilfen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung oder im Krankheitsfall.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes München.
Ausbildungsförderung (BAföG)
Um Jugendlichen und Erwachsenen eine gute Ausbildung oder berufliche Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit, Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG (AFBG) zu erhalten.
Weitere Informationen zu dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finden Sie auf der Seite des Landratamtes München.
Auslandsabmeldung
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich online abmelden. Die Abmeldung kann nur von der alleinigen Wohnung erfolgen. Hier finden Sie den Link zum Bürgerserviceportal der Gemeinde Ismaning.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Ausweis-Statusabfrage
Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Bauantrag
Am 1. März 2023 ist der digitale Bauantrag, welcher vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium entwickelt wurde, im Landkreis München gestartet. Ab sofort können sämtliche Bauanträge auch digital über das BayernPortal des Freistaats beim Landratsamt München eingereicht werden. Analoge Bauanträge sind weiterhin möglich und dann ebenfalls direkt beim Landratsamt München einzureichen. Die Nutzung des Verfahrens bedarf einer BayernID, welche die Identifizierung durch den Personalausweis, einem ELSTER- oder authega-Zertifikat voraussetzt.
Bislang war es üblich, dass die Antragsstellung für Ismaning über das Rathaus Ismaning lief. Zu Beratungszwecken und um Fehler in der Antragsstellung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen allerdings weiterhin ein erstes Beratungsgespräch im Rathaus Ismaning, bevor Sie Ihren Bauantrag beim Landratsamt München einreichen. Herr Gallecker berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Kontakt: Telefon 089 960900-165; E-Mail: mgallecker@ismaning.de.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Baugenehmigung
Auf den Seiten des Freistaats Bayern finden Sie alle relevanten Informationen und Anträge für eine Baugenehmigung.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Bautätigkeitsstatistik
Ihre Statistikmeldung können Sie bequem von Zuhause aus über die Plattform "Bautätigkeitsstatistik Online" erledigen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Beantragung einer isolierten Befreiung
Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung einer isolierten Ausnahme / Befreiung / Abweichung für genehmigungsfreie Bauvorhaben zum Herunterladen:
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie möchte sich bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten beschweren oder haben Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Ismaning?
Hier können Sie online Fragen oder Beschwerden an die behördliche Datenschutzbeauftragte richten:
Auf der Seite www.ismaning.de/datenschutzhinweise finden Sie die Betroffeneninformationen. Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Ismaning und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Weitere Informationen zum Datenschutz in der Gemeinde Ismaning finden Sie unter www.ismaning.de/datenschutz.
Bei Fragen steht Ihnen die behördliche Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.
Behördliche Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Ismaning
– persönlich –
Schloßstraße 2
Telefon: +49 8252 909411-0
E-Mail: dsb.ismaning@secure-consult.com
Betroffenenrechte
Sie möchte Ihre Betroffenenrechte nach Artikel 15 ff. DSGVO geltend machen?
Hier können Sie online den Antrag auf Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO stellen:
Auf der Seite www.ismaning.de/datenschutzhinweise finden Sie die Betroffeneninformationen. Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Ismaning und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Weitere Informationen zum Datenschutz in der Gemeinde Ismaning finden Sie unter www.ismaning.de/datenschutz.
Bei Fragen steht Ihnen die behördliche Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.
Behördliche Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Ismaning
– persönlich –
Schloßstraße 2
Telefon: +49 8252 909411-0
E-Mail: dsb.ismaning@secure-consult.com
Bewohnerparkausweis
Bürgerinnen und Bürger mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Ismaning können beim Einwohnermeldeamt Ismaning einen Antrag auf einen Bewohnerparkausweis stellen.
Voraussetzung: Sie müssen Anwohnerinnen/Anwohner einer ausgewiesenen Anwohnerparkzone sein.
Der Bewohnerparkausweis ist fahrzeuggebunden und berechtigt zur Nutzung von dort vorhandenen öffentlichen Stellplätzen mit Zeitbeschränkung.
Die Gültigkeit des Bewohnerparkausweises beträgt 12 Monate. Die Gebühr für den Parkausweis beträgt 30 Euro.
Diesen Antrag erhalten Sie gesondert beim Einwohnermeldeamt Ismaning.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Biertischgarnituren
Gemeindliche Institutionen und Vereine aus Ismaning können für die Ausrichtung von Veranstaltungen Biertischgarnituren bei der Gemeinde Ismaning leihen.
Dieses Angebot gilt nicht für Privatpersonen oder Firmen. Sie erhalten den Antrag gesondert beim Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Eine verbindliche Zusage für die Nutzung kann erst einen Monat vor der Veranstaltung gegeben werden. Ein Rechtanspruch besteht nicht.
Die Gemeinde Ismaning weist darauf hin, dass bei Beschädigung oder Verlust der Leihgaben dem Ausleiher die Kosten für eine Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Bildung und Teilhabe
Die Hilfe zum Lebensunterhalt gehört zur Sozialhilfe und sichert die elementaren Grundbedürfnisse ab. Die Hilfe erhält, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit eigener Arbeitskraft und eigenen Mitteln, z. B. aus Einkommen und Vermögen oder mit Hilfe anderer, beschaffen kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes München.
Briefwahl
Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Denkmalschutzerlaubnis
Auf der Seite des Landkreis Münchens können Sie eine Erlaubnis zur Veränderung oder Beseitigung von Baudenkmälern beantragen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Eheschließung (Vollmacht)
Eine detaillierte Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung, sowie eine Vollmacht zur Beantragung der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses können Sie über das beiliegende Formular beantragen.
Informationen zur Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist entsprechend lange gültig. Wenn mindestens einer von Ihnen einen Wohnsitz in Ismaning hat und Sie alle Unterlagen zusammen haben, kommen Sie beide nach vorheriger Terminvereinbarung gemeinsam zu uns.
Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn einer von Ihnen andauernd beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (detaillierte Bevollmächtigung, erhältlich beim Standesamt Ismaning) die Eheschließung auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Bei der Anmeldung der Eheschließung können auch bereits Angaben zur gewünschten Namensführung in der Ehe gemacht sowie diverse organisatorische Punkte (z.B. Anzahl der auszustellenden Urkunden, musikalische Umrahmung der Zeremonie) geklärt werden.
Die Reservierung eines Eheschließungstermins kann auch vor der 6-Monatsfrist erfolgen.
Das Standesamt traut Ismaninger Paare: Personen, die aktuell einen Wohnsitz in Ismaning haben oder früher hatten, können einen Termin zur Trauung reservieren.
Benötigte Unterlagen:
Wenn beide noch nicht verheiratet waren/noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
– Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
– Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung; erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes.
Wenn Sie in Ismaning mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
– Aktuell ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
– Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Wenn Sie bereits verheiratet waren/eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:
– Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Bei Vorgehen ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (nicht älter als sechs Monate); erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird die Scheidung/der Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
– Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil/die Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners/der früheren Lebenspartnerin.
– Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen sowie früher eingetragene Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben.
Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungs- und Aufhebungsurteile.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin:
– eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
– nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
– Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
– gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.
Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
Wenn Sie bereits eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen (nur möglich, wenn Ihre begründete Lebenspartnerschaft noch besteht und weder durch rechtskräftiges Aufhebungsurteil noch durch den Tod eines der Lebenspartner beziehungsweise eine der Lebenspartnerinnen aufgelöst ist):
– Aktueller beglaubigter Ausdruck/aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als sechs Monate); erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde.
– Aktueller beglaubigter Ausdruck/aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
– Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung; erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes.
Wenn Sie in Ismaning mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
– Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Wenn einer der Verlobten/beide Verlobte der deutschen Sprache nicht mächtig ist/sind, ist ein amtlich bestellter und öffentlich vereidigter Dolmetscher für die Anmeldung zur Eheschließung sowie für die Eheschließung erforderlich.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Standesamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf der Seite "Was erledige ich wo?".
Eheurkunde
Für Personen, die in der Gemeinde Ismaning geheiratet haben, können Sie online eine Eheurkunde beantragen.
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Eheurkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Hier finden Sie den Link zum Bürgerserviceportal der Gemeinde Ismaning.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Standesamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf der Seite "Was erledige ich wo?".
Ehrungen
Die Gemeinde Ismaning zeichnet alljährlich Einzelpersonen und Mannschaften für hervorragende sportliche Erfolge aus (§§ 2 mit 7). Ebenso werden Kulturschaffende für herausragende Leistungen (§§ 8 und 9) sowie Personen für Verdienste im Ehrenamt (§§ 10 und 11) ausgezeichnet. Näheres erfahren Sie in der gemeindlichen Richtlinie.
- Ehrung für besondere sportliche Leistung (Einzelperson)
- Ehrung für Mannschaften mit besonderer sportlicher Leistung
- Ehrung Verdienste um den Sport
- Ehrung Verdienste im Ehrenamt
- Vorschlag für eine Ehrung von Kulturschaffenden
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
eID-Karte
Für digitale Behördengänge und geschäftliche Erledigungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums können Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr die elektronische ID-Karte beantragen und nutzen. Sie ist für den elektronischen Gebrauch konzipiert, ersetzt aber nicht das Ausweisdokument!
Die eID-Karte kann nur von ausländischen EU-Bürgern beantragt werden. Bei deutschen Bürgern ist diese Online-Funktion im Personalausweis enthalten!
Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift an Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis ausgegeben. Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig (derzeit noch nicht verlängerbar) und kostet 37 Euro.
Weitere Informationen zur neuen eID-Karte erhalten Sie unter: Personalausweisportal.de
Bitte beachten Sie: Bei der eID-Karte handelt es sich um kein Ausweisdokument.
Unter www.ismaning.de/konsentas.de können Sie bequem Ihren Wunschtermin online buchen.
Bitte nehmen Sie zu Ihrem Termin einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (ID-Karte) mit.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Energiesparförderung
Die Gemeinde hat 2006 den Beschluss gefasst, genauere Untersuchungen zu möglichen Energieeinsparungsmaßnahmen zur rationelleren Energieerzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien durchführen zu lassen („Energie-Zukunft Ismaning“).
Weil Energiesparförderung in Ismaning einen hohen Stellenwert hat, gibt es schon seit 1992 ein Energiesparförderprogramm. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Fünf Schritte - so funktioniert die gemeindliche Energiesparförderung:
- Die zwingend notwendige Beratung bei einem fachkundigen Energieberater einholen und diese bestätigen lassen („Bestätigung der durchgeführten Energieberatung“).
- Vor der Beauftragung eines Unternehmens bei der Gemeinde den jeweils passenden Förderantrag stellen.
- Das Ergebnis der unverbindlichen Inaussichtstellung abwarten. Damit können Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einreichen des Antrags rechnen.
- Nach einer positiven Rückmeldung kann mit der Baumaßnahme sofort begonnen werden.
- Nach Abschluss der Maßnahme Rechnungen und Zahlungsnachweise bei der Gemeinde einreichen.
Hier finden Sie die einzelnen Anträge des gemeindlichen Energiesparförderungsprogramms:
- Bestätigung der durchgeführten Energieberatung
- Nachweis zur Fertigstellung des Förderobjektes der Energie- und Klimaschutzmaßnahme
- PV-Anlage mit Batteriespeicher
- PV-Anlage ohne Batteriespeicher
- Batteriespeicher
- Wärmedämmung
- Biomasseanlage
Weitere Informationen:
- Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ:
Nachweislich qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie auf www.energie-effizienz-experten.de.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Stabstelle Energie und Umwelt unter der E-Mail-Adresse umwelt@ismaning.de gerne zur Verfügung.
Entwässerungseinrichtung
Hier finden Sie den Antrag auf Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung zum Herunterladen:
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Gemeindewerke gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf der Seite "Ansprechpartner".
Fahrradförderung
Seit 2019 gilt die Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität.
Gefördert wird der Kauf von Lastenfahrrädern (mit und ohne E-Unterstützung), Fahrradlastenanhängern, Fahrradkinderanhängern sowie Drei-/Vierrädern für Senioren und/oder für Menschen mit Behinderung (jeweils Neuware oder gebrauchte Fahrzeuge mit Händlerrechnung).
Antragsberechtigt sind alle Ismaninger Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ismaning haben, sowie gemeinnützige Ismaninger Vereine.
Gefördert werden nur Fahrzeuge, welche regelmäßig im Alltag genutzt werden und die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung einhalten.
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Kopie der Rechnung (nicht älter als sechs Monate)
- Foto des Fördergegenstandes (Lampen und Reflektoren müssen erkennbar sein)
Hier geht es zum Förderantrag:
Weitere Informationen
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Stabstelle Umwelt und Energie über die E-Mail-Adresse fahrrad@ismaning.de gerne zur Verfügung.
Festzug
Hier finden Sie den Antrag auf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2StVO.
Hinweis zur Antragsstellung
Der Gesetzgeber garantiert mit seinen Vorschriften, dass öffentliche Verkehrsflächen den Verkehrsteilnehmern vorbehalten bleiben. Ausnahmen hiervon sind nur in vertretbaren Fällen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens möglich.
Grundsätzlich immer erlaubnispflichtig sind z. B. Veranstaltungen mit Renncharakter oder Straßenfeste. Ortsübliche Prozessionen (z. B. kleinere Festzüge), andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (z. B. Trauerzüge, Fronleichnamszüge) und kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinsumzüge) sind dagegen verkehrsüblich und somit nicht erlaubnispflichtig.
Die Entscheidung, ob ein Erlaubnisverfahren eröffnet wird, trifft im Einzelfall die zuständige Erlaubnisbehörde.
Alle für die Bereiche der Veranstaltung und der Verkehrsumleitungen zuständigen Straßenverkehrsbehörden haben jedoch in jedem der Fälle zur Sicherheit aller Beteiligten zu prüfen, in welchem Umfang der beeinträchtigte Straßenverkehr zu regeln oder umzuleiten ist. Daher besteht für alle, auch für nicht erlaubnispflichtige Vorhaben, eine Meldepflicht, die Sie mit dem vorliegenden Formular ebenfalls erfüllen können. Die Kosten für diese Maßnahmen sind dem Veranstalter als Veranlasser aufzuerlegen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite “Was erledige ich wo?“.
Feuerwerk Klasse 2
Um pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 zu verwenden, benötigen Sie eine Genehmigung.
Hier können Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Verwenden (Abbrennen) pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 online beantragen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Fischereischein
Hier finden Sie den Online-Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins. Bitte beachten Sie, dass für diesen Antrag zwingend ein zusätzliches Erscheinen vor Ort im Rathaus erforderlich ist.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Führerschein
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes München bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen online an. Sie können diese Dienste ohne persönliche Vorsprache bei der Wohnsitzgemeinde oder in der Führerscheinstelle bequem von Zuhause aus nutzen.
Führungszeugnis
Sie haben zwei Möglichkeiten, ein Führungszeugnis zu beantragen:
Online:
Sie können ein Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Den Online-Dienst finden Sie direkt unter folgendem Link:
Weitere Informationen zum Führungszeugnis können Sie der Broschüre „Führungszeugnis online beantragen“ entnehmen.
Persönlich im Einwohnermeldeamt:
Alternativ kann ein Führungszeugnis durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ismaning beantragt werden. Unter www.ismaning.de/konsentas.de können Sie bequem Ihren Wunschtermin online buchen.
Sie können ein Führungszeugnis bei der Gemeinde nur beantragen, wenn Sie in Ismaning gemeldet sind.
Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.
Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.
Für den gewünschten Antrag fällt eine Gebühr an (13,00 Euro).
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf "Was erledige ich wo?".
Fundsachen
Haben Sie einen Gegenstand verloren? Mit einem Klick auf “Zur Online Verlustmeldung” können Sie ganz bequem Ihre Verlustmeldung online hinterlegen.
Eine Übersicht zurückgegebener Gegenstände finden Sie unter https://ismaning.de/buergerservice/fundsachen/
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Gartengrenze
Das Bayerische Staatsministerium für Justiz hat eine Broschüre zum Thema “Rund um die Gartengrenze” herausgebracht. Hier erhalten Sie alle Informationen zu privatrechtlichen Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücknachbarn.
Die Broschüre können Sie unter folgender Seite kostenfrei bestellen oder als pdf-Datei herunterladen: www.bestellen.bayern.de
Gaststättenerlaubnis (vorrübergehend)
Hier können Sie online einen Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz beantragen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".
Gasversorgung Ismaning (GVI)
Weiterführende Informationen und eine Übersicht über Ihre Ansprechpartner der Gasversorgung Ismaning (GVI) finden Sie unter www.gasversorgung-ismaning.de/.
Geburtsurkunde
Für Personen, die in der Gemeinde Ismaning geboren wurden, können Sie online eine Geburtsurkunde beantragen.
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Hier können Sie online Ihre Geburtsurkunde beantragen: Bürgerserviceportal der Gemeinde Ismaning.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Standesamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite "Was erledige ich wo?".