Hier finden Sie den Antrag auf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2StVO.

Hinweis zur Antragsstellung

Der Gesetzgeber garantiert mit seinen Vorschriften, dass öffentliche Verkehrsflächen den Verkehrsteilnehmern vorbehalten bleiben. Ausnahmen hiervon sind nur in vertretbaren Fällen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens möglich.

Grundsätzlich immer erlaubnispflichtig sind z. B. Veranstaltungen mit Renncharakter oder Straßenfeste. Ortsübliche Prozessionen (z. B. kleinere Festzüge), andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (z. B. Trauerzüge, Fronleichnamszüge) und kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinsumzüge) sind dagegen verkehrsüblich und somit nicht erlaubnispflichtig.
Die Entscheidung, ob ein Erlaubnisverfahren eröffnet wird, trifft im Einzelfall die zuständige Erlaubnisbehörde.

Alle für die Bereiche der Veranstaltung und der Verkehrsumleitungen zuständigen Straßenverkehrsbehörden haben jedoch in jedem der Fälle zur Sicherheit aller Beteiligten zu prüfen, in welchem Umfang der beeinträchtigte Straßenverkehr zu regeln oder umzuleiten ist. Daher besteht für alle, auch für nicht erlaubnispflichtige Vorhaben, eine Meldepflicht, die Sie mit dem vorliegenden Formular ebenfalls erfüllen können. Die Kosten für diese Maßnahmen sind dem Veranstalter als Veranlasser aufzuerlegen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite “Was erledige ich wo?“.

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