Wahlen in Ismaning

Kommunalwahlen am 8. März 2026

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Diese Wahlen umfassen die Gemeindewahlen sowie die Landkreiswahlen.

Unter folgendem externen Link finden Sie ein Video vom Bay. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, welches Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kommunalwahl gibt :
www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen

Wer wird gewählt?
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ismaning wählen am Sonntag, den 8. März 2026, die Erste Bürgermeisterin / den Ersten Bürgermeister, sowie die 24 Gemeinderatsmitglieder. Gleichzeitig findet im Landkreis München die Wahl zur Landrätin/zum Landrat sowie der Kreisräte statt.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind:
• alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein/e Betreuer/in in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

Es gelten weitere Voraussetzungen:
• Volljährigkeit (18 Jahre) am Wahltag (letztes Geburtsdatum 8. März 2008)
• Seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) muss der Lebensschwerpunkt in der Gemeinde bzw. im Landkreis liegen. Maßgeblich hierfür ist der Hauptwohnsitz.
• kein Ausschluss vom Wahlrecht in Folge einer Gerichtsentscheidung
• Eintragung im Wählerverzeichnis der Gemeinde Ismaning
Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Meldeverhältnis, welches sich am 42. Tag vor der Wahl aus den Melderegistern der Gemeinden ergibt (Stichtag: 25. Januar 2026).

Umzug in eine andere Gemeinde im GLEICHEN Landkreis:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in eine andere Gemeinde desselben Landkreises um, verliert sie nur ihr Wahlrecht für die Gemeindewahlen. Sie bleibt für die Landkreiswahlen wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Auf Antrag kann bis spätestens 15. Februar 2026 eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde erfolgen (nur für die Landkreiswahlen).

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl auch für die Gemeindewahlen gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahllokal ist nur für die Landkreiswahlen möglich.

Umzug in eine Gemeinde AUßERHALB des Landkreises:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Landkreis um, verliert sie ihr Wahlrecht für die Gemeinde- und Landkreiswahlen und wird im Wählerverzeichnis gestrichen.

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Abstimmungsraum ist nicht mehr möglich.

Unterstützungslisten
Grundsätzlich muss jeder Wahlvorschlag von zehn wahlberechtigten Personen unterschrieben sein, die selbst nicht Kandidatinnen und Kandidaten sein dürfen.
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen darüber hinaus von weiteren Wahlberechtigten unterstützt werden, deren Anzahl sich nach der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde oder des Landkreises (bei Landkreiswahlen) richtet. Die benötigte Anzahl lässt sich Art. 27 Abs. 3 GLKrWG entnehmen.

Hierzu liegen dann bei den Gemeinden Unterstützungslisten aus, in die sich wahlberechtigte Personen eintragen und damit die neue/ den neuen Wahlvorschlagsträger/in unterstützen können. Der Eintragungsort und die Eintragungszeiten werden von der Gemeinde bekannt gegeben.

Eine neue /Ein neuer Wahlvorschlagsträger/in kann durch den Wahlausschuss nur dann zur Wahl zugelassen werden, wenn sich ausreichend viele Wahlberechtigte in die Unterstützungslisten eingetragen haben.

Wer darf einen Wahlvorschlag nicht unterstützen?
Personen, die
• für die jeweilige Wahl nicht wahlberechtigt sind,
• für die jeweilige Wahl selbst Kandidatin oder Kandidat oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags sind oder
• bereits diesen oder einen anderen Wahlvorschlag zur jeweiligen Wahl unterzeichnet haben.

Wann wird gewählt?
Wahltag der allgemeinen Kommunalwahlen 2026 (Gemeinde- und Landkreiswahl) ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit bereits im Voraus per Briefwahl abzustimmen. Die Briefwahlunterlagen können ab Mitte Februar online im Bürgerservice-Portal oder vor Ort im Wahlamt der Gemeinde Ismaning beantragt werden.

Adresse: Schloßstraße 4, Kutscherbau
Telefon: 089 960900-124/126/127/215
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag 14 bis 18 Uhr

Wie wird gewählt?
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen gibt es vier Stimmzettel, nämlich zur Wahl:
• der Erste Bürgermeisterin/des Erster Bürgermeister (gelber Stimmzettel)
• der Landrätin/des Landrats (hellblauer Stimmzettel)
• der Gemeinderatsmitglieder (hellgrüner Stimmzettel)
• der Kreisräte (weißer Stimmzettel)

Jede/r Wähler/in hat zur Wahl der Ersten Bürgermeisterin / des Ersten Bürgermeisters und der Landrätin / des Landrats je eine Stimme.

Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte hat jede/r Wähler/in grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu wählen sind. Wie viele Stimmen vergeben werden können, steht ganz oben auf dem Stimmzettel. Die Gemeinde Ismaning hat aufgrund der Einwohnerzahl 24 Gemeinderatsmitglieder. Somit hat jeder Wähler 24 Stimmen.

Für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin/des Ersten Bürgermeisters und zur/zum Landrätin/Landrat ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, also die absolute Mehrheit erreicht hat. Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt und zwar am zweiten Sonntag nach dem Wahltag. Das heißt, die beim ersten Wahlgang Erst- und Zweitplatzierten treten gegeneinander an. Die übrigen Kandidaten kommen nicht mehr zum Zug. Wer dann von den abgegebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat, kann das Amt antreten.

Wie geht Panaschieren, Kumulieren und Listenwahl?
Kumulieren
bedeutet, dass einzelnen sich bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können.
Panaschieren ermöglicht es den Wählern, auch Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.
Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen. Aber Achtung: es dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Sitze im Gremium zu Verfügung stehen (also für den Gemeinderat 24 Stimmen).

Wo wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Bürgerin/jeder wahlberechtigte Bürger erhält ab Anfang Februar 2026 eine Benachrichtigungskarte vom örtlichen Wahlamt.

Auf dieser Benachrichtigungskarte ist das jeweilige Wahllokal und der Stimmbezirk markiert. Die Einteilung erfolgt automatisch nach dem jeweiligen Wohnsitz im Ort.

In Ismaning sind die Wahllokale:

  • Grundschule Camerloherstraße, Camerloherstraße 20
  • Mittelschule Ismaning, Erich-Zeitler-Straße 7
  • Vereinsheim des SC Grüne Heide, Wiesstraße 52a

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2026 werden zeitnah auf ismaning.de bekanntgegeben.

Warum wählen?
Wahlen sind das Herz einer Demokratie. Wer wählt, gestaltet damit die Gesellschaft, in der er lebt. Gleichzeitig gibt derjenige, der nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, sein gleiches, allgemeines, direktes und freies Mitspracherecht ab!

Wahlen gewährleisten, dass sich die vielfältigen Interessen und Werthaltungen der Bevölkerung in der von ihnen gewählten Vertretungskörperschaft widerspiegeln. Je höher die Wahlbeteiligung, desto stärker wird das Volk von den gewählten Vertretungen repräsentiert.

So vertraut das demokratische Wahlrecht für unsere Gesellschaft klingt, so wenig sind allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen eine Selbstverständlichkeit! In vielen Ländern der Erde kämpfen die Menschen noch heute für ihr politisches Mitspracherecht – ein hart erkämpftes Gut, dessen Wert oftmals unterschätzt wird.

Wenngleich wir allein zum Zeitpunkt der Wahlhandlung direkt zum Volkssouverän werden, müssen demokratische Regierungen aufgrund regelmäßig stattfindender freier Wahlen bei ihrem Handeln den Willen und die Meinung der Wählerschaft berücksichtigen.

Gehen Sie daher wählen und gestalten Sie Demokratie aktiv mit!

Weiterführende Informationen:
Ausführliche Informationen zu den Gemeinde- und Landkreiswahlen erhalten Sie unter:

Vergangene Wahlergebnisse

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Wahlen in Ismaning: Kommunalwahl

Bürgermeisterwahl (Webseite AKDB, externer Link)

Gemeinderatswahl (Webseite AKDB, externer Link)

Kreistagswahl (Ergebnis aus Ismaning) (Webseite AKDB, externer Link)

Kreistagswahl (Gesamtergebnis) (Webseite AKDB, externer Link)

Landratswahl (Ergebnis 15.03.2020 aus Ismaning) (Webseite AKDB, externer Link)

Landratswahl (Gesamtergebnis 15.03.2020) (Webseite Landkreis München, externer Link)

Landratswahl (Stichwahl 29.03.2020 aus Ismaning) (Webseite AKDB, externer Link)

Landratswahl (Gesamtergebnis Stichwahl 29.03.2020) (Webseite Landkreis München, externer Link)

Europawahl 2019

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