Grundsteuerreform 2025

(Verlängert bis 30.04.2023)

Ab 1. Januar 2025 wird die neu reformierte Grundsteuer erstmals erhoben.

Dafür wird zunächst für rund sechs Millionen Grundstücke in Bayern die Grundsteuer neu berechnet. In Bayern wird die Grundsteuer künftig im Wesentlichen nach der Größe des Grundstücks und der Fläche des Gebäudes berechnet.

Was müssen Grundstückseigentümer*innen tun?
Damit die Grundsteuer rechtzeitig erhoben werden kann, wird in einem ersten Schritt eine Hauptfeststellung mit Stichtag zum 1. Januar 2022 durchgeführt.

Eigentümer*innen oder Miteigentümer*innen eines Grundstücks, eines Wohnobjektes oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft erhalten ein gesondertes Informationsschreiben der Bayerischen Steuerverwaltung (Finanzamt). In diesem Schreiben werden allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe, aber auch eigentumsspezifische Angaben mitgeteilt.

Im Folgeschritt sind Grundstückseigentümer*innen/Miteigentümer*innen dazu verpflichtet, die Grundsteuererklärung bis spätestens 30. April 2023 entweder elektronisch über das Portal ELSTER (www.elster.de) abzugeben oder in Papierform der Steuerverwaltung (Finanzamt) zuzusenden.

Zur Abgabe dieser Grundsteuererklärung sind alle Eigentümer*innen/Miteigentümer*innen verpflichtet.

Weitere Informationen zu den Daten für die Grundsteuererklärung finden Sie im Web-Angebot des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Wo erhalten Sie die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen?
Formulare (Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen) werden ab dem 1. Juli 2022 elektronisch über „Mein ELSTER“ und/oder als vorausfüllbares PDF-Formular auf der landeseigenen Webseite www.grundsteuer.bayern.de zur Verfügung gestellt. Die Erklärungsvordrucke können auch in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder bei der Gemeindeverwaltung Ismaning abgeholt werden.

Wie geht es nach der Hauptfeststellung weiter?
Die Gemeinde Ismaning wird die ermittelten Daten der Hauptfeststellung von den Finanzämtern voraussichtlich im Sommer 2023 erhalten. Im Jahr 2024 werden dann die neuen Hebesätze in den kommunalen Gremien beraten und beschlossen.

Zum Jahresende 2024 werden Sie als Grundstückseigentümer*in von der Gemeinde Ismaning die neuen Grundsteuerbescheide (gültig ab 2025) erhalten.

Wo erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform?
Die Bayerische Steuerverwaltung hat unter www.grundsteuer.bayern.de alle Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform in Bayern für Sie zusammengestellt. Die Internetseite ist bereits jetzt erreichbar und wird laufend um neue Inhalte erweitert. FAQs und Informationsvideos sollen Sie bei der Erklärungsabgabe unterstützen. Zudem können Fragen per Chat an ein Assistenzsystem („Chatbot“) gestellt werden, welches rund um die Uhr einfache und verständliche Auskünfte erteilt.

Eine telefonische Unterstützung zu allgemeinen Fragen betreffend der Erklärungsabgabe wird zudem durch eine zentrale Informationshotline unter der Telefonnummer 089 307 000 77 geboten. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre “Die Grundsteuerreform in Bayern” des Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat.

Besteht ein Zusammenhang zwischen Grundsteuerreform und Zensus 2022?
Nein. Der Zensus, den das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 2022 mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durchführt, ist unabhängig von der Grundsteuerreform.

Ansprechpartner im Rathaus Ismaning

Für Rückfragen zur Grundsteuerreform steht Ihnen im Rathaus Ismaning Herr Kufner gerne zur Verfügung.
Telefon: 089 960900-132, E-Mail: skufner@ismaning.de