Flächennutzungsplan und Bebauungspläne

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument zur Steuerung der baulichen Entwicklung einer Gemeinde, mit dem die flächenmäßige Nutzung geregelt wird.

Der Flächennutzungsplan enthält u.a. die Darstellung aller Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen, wichtige örtliche und überörtliche Verkehrswege, Grünflächen, landwirtschaftlich nutzbare Böden, Wald und Gewässer; daneben aber auch technische Infrastruktur, wie etwa die Trassen von Hochspannungsfreileitungen oder Erdgasfernleitungen.

Anders als ein Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan keine Satzung. Das heißt, er ist nur für die Gemeinde und ihre Entwicklung verbindlich und dient der vorbereitenden Planung. Er gilt für das gesamte Gemeindegebiet.

Bebauungspläne

Bebauungspläne regeln unter anderem die Art und Weise, wie einzelne Grundstücke oder Gebiete innerhalb der Kommune bebaut und genutzt werden dürfen. Der Bebauungsplan enthält die für jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 Abs. 1 BauGB) und zwar in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebiets. Er setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs fest (§ 9 Abs. 7 BauGB). Er ergeht in Form einer Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Der qualifizierte Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und die örtliche Verkehrsfläche. Er bestimmt das Baurecht abschließend.

Die Bebauungspläne, die im Internet zur Verfügung gestellt werden, dienen als Erst-Information. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Pläne eine wertvolle erste Orientierung ermöglichen, eine qualifizierte Bauberatung im Einzelfall jedoch nicht ersetzen können. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder. Für rechtsverbindliche Auskünfte ist eine Rückfrage beim Bauamt der Gemeinde unerlässlich. Für Bauberatungen vereinbaren Sie einen Termin in der Bauverwaltung.

Ihren Ansprechpartner aus der Gemeinde Ismaning finden Sie unter “Was erledige ich wo?”.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den über nachfolgenden Button abrufbaren Bebauungsplänen der Gemeinde Ismaning nur um Scans der jeweiligen Planurkunden handelt. Diese werden über den „BayernAtlas“ des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und für Heimat für jedermann zur Verfügung gestellt.

Rechtsverbindlich sind nur die Originalurkunden, die bei der Gemeinde Ismaning verwahrt werden. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Bedarf im Bauamt, ob und welche Bebauungspläne (einschließlich sog. Baulinienpläne) vorhanden sind.

Aktuelle laufende Planverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Öffentlichkeitsbeteiligungen.

Bebauungspläne für den Gemeindebereich von Ismaning können im BayernAtlas eingesehen werden. Ausführliche Informationen zum BayernAtlas, sowie eine Nutzer- und Bedienungsanleitung finden Sie hier.