Digitales Ismaning
Die Digitalisierung genießt in der Gemeindeverwaltung Ismaning seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. In nahezu allen Bereichen gibt es mittlerweile hilfreiche digitale Tools, die unseren (Verwaltungs-)Alltag bürgerfreundlicher gestalten.
Im Februar 2022 erhielt unsere Gemeinde sogar den Titel „Digitales Amt“ vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales.
Diese Auszeichnung dürfen bayerische Kommunen tragen, die mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Mittlerweile (Stand Februar 2023) ist die Zahl auch schon auf 76 gestiegen.

Diese Seite präsentiert Ihnen das umfangreiche Angebot an digitalen Dienstleistungen der Gemeinde Ismaning und erklärt die schrittweise Umsetzung der digitalen Verwaltung.
Gesetzliche Verpflichtungen
Was anfangs noch als freiwilliges Engagement galt, ist mittlerweile gesetzlichen Vorschriften unterworfen. So sind für die digitale Verwaltung in Bayern im Wesentlichen die drei Gesetzesgrundlagen: Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG), deutsches Onlinezugangsgesetz (OZG) und die Single-Digital-Gateway Verordnung (EU-Gesetz) entscheidend.
Dem Onlinezugangsgesetz kommt dabei eine besondere Rolle zu. Als deutsches Gesetz, verpflichtet es öffentliche Einrichtungen ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetz ist neben der engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen die Arbeitsteilung. Jeder Verwaltungsebene in Deutschland kommt ein bestimmter Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich zu. Damit jede Instanz weiß, welche Verwaltungsleistung von wem angeboten werden muss, hat der IT-Planungsrat einen OZG-Umsetzungskatalog verabschiedet. Dieses Nachschlagewerk listet 575 Verwaltungsleistungsbündel mit über 6.000 Einzeldiensten in über 50 Lebens- und Geschäftslagen in 14 Themenfeldern.
Der Freistaat Bayern hat zur Bündelung genau dieser e-services das BayernPortal geschaffen, in dem schrittweise die staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen online für Bürger und Unternehmen bereitgestellt werden.
In der Praxis
Für eine Umsetzung einer digitalen Verwaltungsleistung ist in einer Vielzahl der Fälle ein Zusammenwirken zwischen der Gesetzgebung und den technischen Dienstleistern notwendig. Ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder inhaltliche Ausgestaltung, können Online-Dienste nicht ohne weiteres auf elektronische Art angeboten werden. Aus diesem Grund sind der Gemeinde Ismaning trotz guter technischer Voraussetzungen in einigen Fällen die Hände gebunden.
Am Beispiel unserer Gemeinde bedeutet es, dass wir Vorgaben erhalten, welche Online-Dienste wir anbieten müssen. Darüber hinaus stellt Ismaning freiwillig eine Vielzahl digitaler Lösungen zur Verfügung. Soll nun eine Digitalanwendung angeboten werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Unter anderem kann der gewünschte e-Service von externen Dienstleistern oder z.B. vom Freistaat Bayern bezogen werden.
Die einfachste Variante ist natürlich die Nutzung der bereits fertigen Online-Dienste vom Freistaat. In manchen Fällen ist aber auch die unkomplizierteste Lösung nicht die praktikabelste. So kommt es vor, dass standardisierte Digitalanwendungen nicht für Ismaning anwendbar sind, da die lokalen Sonderregelungen nicht immer berücksichtigt werden können. Entscheidet sich die Gemeindeverwaltung für den Zukauf von Digitalleistungen, hängt sie von wenigen externen Anbietern ab.
In Anbetracht dessen, wurde in der Gemeinde Ismaning eine Projektgruppe geschaffen, die sich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes widmet. Neben der Integration der vom Freistaat praktikablen Lösungen wird auch auf marktgängige Angebote und Eigenentwicklungen zur Erfüllung der gesetzlichen Normen zurückgegriffen.
Unsere digitalen Angebote
Ihre Ansprechpartner im Rathaus
Frau Daniel
Telefon +49 89 960900-218
E-Mail: rdaniel@ismaning.de
Herr Miedl
Telefon +49 89 960900-226
E-Mail: fmiedl@ismaning.de