Ausschreibungen und Wettbewerbe

Bauvorhaben, Dienstleistungen und Lieferleistungen für die Gemeinde sind Beispiele für externe Firmen, die beauftragt werden. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Gemeinde Ismaning nicht nur gesetzlich dazu verpflichtet Vergabeverfahren durchzuführen, sondern fördert den daraus resultierenden Gleichberechtigungsgedanken.

Wann eine Behörde ein Vergabeverfahren vornehmen muss, richtet sich meist nach:

  • Gesamtauftrag/Schwellenwert, die für Landes- und Kommunalbehörden je nach Bundesland variieren, sowie
  • dem konkreten Auftragsinhalt.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bei Vergabeverfahren sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) sowie die zwei nach Leistungsart unterschiedenen Vergabeordnungen: die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und VOB/A für Bauleistungen. Außerdem ist das Vergaberecht stark durch EU-Recht, insbesondere die Richtlinien 2014/17/EG und 2014/18/EG, beeinflusst.

Darüber hinaus gibt es Unterschiede in den Vergabeverfahren. So kann sich die Behörde in einigen Fällen direkt an ein Unternehmen wenden und über die Vertragsbedingungen verhandeln (Verhandlungsvergabe). Das gängigste Vergabeverfahren ist jedoch die öffentliche Ausschreibung. Hier stellt die Behörde zunächst das durchzuführende Projekt öffentlich vor. Daraufhin holen interessierte Firmen die Vergabeunterlagen bei der Behörde ein. Nun haben diese Unternehmen Zeit, ihr Angebot bis Fristende bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Anschließend werden die verschiedenen Angebote auf Eignung geprüft. Dabei wird vor allem auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet. Schlussendlich wird die Entscheidung gefällt, welche Firma den Zuschlag, also den Auftrag, erhält.

Welche öffentlichen Ausschreibungen und Wettbewerbe derzeit für die Gemeinde Ismaning vorliegen, erfahren Sie hier. 

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