Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Ismaning ist bestrebt, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Gemeinde Ismaning unter www.ismaning.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2021 vorgenommenen Bewertung. Die Bewertung beruht auf der folgenden (repräsentativen) Auswahl von Seiten innerhalb des Webauftritts. Zugrunde gelegt wurde der BITV/WCAG Selbstbewertungs-Fragebogen:

Auf Basis der Bewertung nach BITV/WCAG ist die Webseite konform.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.08.2021 erstellt. Die Bewertung beruht auf der BITV/WCAG Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter homepage@ismaning.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter homepage@ismaning.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Ismaning
Schloßstraße 2
85737 Ismaning
Telefon: +49 89 960900-0
E-Mail: rathaus@ismaning.de

Durchsetzungsverfahren

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html