Öffentlichkeitsbeteiligungen
Städtebauliche Veränderungen in der Gemeinde, wie die Entwicklung eines neuen Wohngebietes oder eines Erholungsbereichs, werden in zahlreichen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg gebracht. Diese planungsrechtlichen Veränderungen betreffen meist Personengruppen mit unterschiedlichen Sichtweisen auf die jeweilige Maßnahme.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiger Bestandteil planungsrechtlicher Verfahren ermöglicht Betroffenen (Bürger*innen, Vereinen und Verbänden sowie weiterer Träger öffentlicher Belange) daher die Einsichtnahme in und Stellungnahme zu Planunterlagen in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) der Gemeinde. Alle Einwendungen/Anregungen seitens der Öffentlichkeit werden geprüft und fließen in die Abwägung des Gemeinderats und somit in die Entscheidungsfindung des Planungsprozesses ein.
Warum sind Öffentlichkeitsbeteiligungen so wichtig?
Jede Änderung der Siedlungsentwicklung kann Auswirkungen auf Boden, Natur, Tier oder Mensch haben. Bauliche Planungen müssen daher von möglichst unterschiedlichen Interessengruppen mitentwickelt werden.
Nachfolgend finden Sie in chronologischer Reihenfolge Planunterlagen für Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ismaning – soweit Auslegungen durchgeführt werden – zur Einsichtnahme und als Download (in der Regel als PDF) jeweils für die Dauer der Auslegung.
Fragen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligungen beantwortet Ihnen gerne das Sachgebiet Bauleitplanung der Gemeinde Ismaning.
Ansprechpartner ist Herr Pohl.
Gemeinde Ismaning
Schloßstraße 2
85737 Ismaning
Telefon: +49 89 960900–187
E-Mail: cpohl@ismaning.de
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München vom 22. November 2023:
Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses der Umlegung „Östlich der Bajuwarenstraße”; Gemarkung Ismaning, Gemeinde lsmaning
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München, Prinzregentenstraße 5, 80538 München, hat mit Beschluss vom 01. August 2023 für das Bebauungsplangebiet „Bebauungsplan Nr. 162“ (südlich Mayerbacherstraße, zwischen Bajuwarenstraße und B 471) die Umlegung eingeleitet.
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis (ohne Belastungsnachweis nach Abteilung II und III des Grundbuchs), das die beteiligten Flurstücke und deren Eigentümer nachweist, liegen in der Zeit vom 30. November 2023 bis 02. Januar 2024 in der Gemeinde lsmaning, Schloßstraße 2, 85757 lsmaning, Bauverwaltung, Zimmer 2.2/2. OG, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8-12 Uhr, Mo. 14-18 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Für eine Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten kann ein Termin vereinbart werden:
E-Mail: bauamt@ismaning.de
Telefon: 089 960900-187 (Hr. Pohl), -168 (Fr. Riedl), -285 (Fr. Schmachtenberger)
Der Entwurf der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses (ohne Belastungsnachweis nach Abteilung II und III des Grundbuchs) wird zudem in der Zeit vom 30.11.2023 bis 02.01.2024 auf der lnternetseite der Gemeinde lsmaning unter www.ismaning.de, Rubrik „Gemeinde & Rathaus“ > „Veröffentlichungen“ > „Öffentlichkeitsbeteiligungen“ digital veröffentlicht. Der lnhalt der Bekanntmachung ist dort ebenfalls abrufbar.
Die Einsichtnahme in den Belastungsnachweis nach Abteilung II und III des Grundbuchs ist nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Einsichtnahme ist am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München, Prinzregentenstraße 5, 80538 München, vom 30.11.2023 bis 02.01.2024 nach Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an:
Hr. Philipp: 089 21638-120
Hr. Faßrainer: 089 21638-238
Hinweis:
Die Beteiligten können die tatsächlichen Angaben in Bestandskarte und Bestandsverzeichnis während der Auslegung überprüfen und gegebenenfalls beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München, Prinzregentenstraße 5, 80538 München, Berichtigungen beantragen.
Philipp Dr. Alexander Greulich
Vermessungsoberrat Erster Bürgermeister
Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)
Bebauungsplan Nr. 153a „nordwestlich Aschheimer Straße, 4. Planungsabschnitt zwischen Adalperostraße und Bajuwarenstraße“ (1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 153)
Der Ismaninger Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 153a beschlossen.
Ziel ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 153, um auf einer Fläche östlich der Adalperostraße eine gemeindliche Seniorenwohnanlage errichten zu können.
Näheres können Sie der amtlichen Bekanntmachung sowie den unten stehenden Planunterlagen entnehmen.
Jetzt besteht Gelegenheit, bis einschl. 20.12.2023 eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 153a abzugeben.
Parallel werden die berührten Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden angehört.
Nachfolgend finden Sie die Planunterlagen in digitaler Fassung zum Download sowie eine Kopie der amtlichen Bekanntmachung zur Beteiligung.
Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Datenschutzhinweise
Satzung mit testl. Festsetzungen
Schallgutachten
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH: Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten 380-kV-Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen. Das Raumordnungsverfahren für das Projekt ist seit Dezember 2021 abgeschlossen. Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren vor, das Planfeststellungsverfahren. Um die lokalen Gegebenheiten des Bodens zu sondieren und damit Mastfundamente, Provisorien und Schutzgerüste planen zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für das Planfeststellungsverfahren.
Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 2 EnWG. Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter https://ismaning.de/gemeinde-rathaus/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/.
Flurstücksliste
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