Öffentlichkeitsbeteiligungen

Städtebauliche Veränderungen in der Gemeinde, wie die Entwicklung eines neuen Wohngebietes oder eines Erholungsbereichs, werden in zahlreichen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg gebracht. Diese planungsrechtlichen Veränderungen betreffen meist Personengruppen mit unterschiedlichen Sichtweisen auf die jeweilige Maßnahme.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiger Bestandteil planungsrechtlicher Verfahren ermöglicht Betroffenen (Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sowie weiterer Träger öffentlicher Belange) daher die Einsichtnahme in und Stellungnahme zu Planunterlagen in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) der Gemeinde. Alle Einwendungen/Anregungen seitens der Öffentlichkeit werden geprüft und fließen in die Abwägung des Gemeinderats und somit in die Entscheidungsfindung des Planungsprozesses ein.

Warum sind Öffentlichkeitsbeteiligungen so wichtig?

Jede Änderung der Siedlungsentwicklung kann Auswirkungen auf Boden, Natur, Tier oder Mensch haben. Bauliche Planungen müssen daher von möglichst unterschiedlichen Interessengruppen mitentwickelt werden.

Datenschutzhinweise

Folgende Datenschutzhinweise gelten für alle Öffentlichkeitsbeteiligungen:

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Nachfolgend finden Sie in chronologischer Reihenfolge Planunterlagen für Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ismaning – soweit Auslegungen durchgeführt werden – zur Einsichtnahme und als Download (in der Regel als PDF-Dokument) jeweils für die Dauer der Auslegung.

Fragen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligungen beantwortet Ihnen gerne das Sachgebiet Bauleitplanung der Gemeinde Ismaning.
Ansprechpartner ist Herr Pohl.

Gemeinde Ismaning
Schloßstraße 2
85737 Ismaning
Telefon: +49 89 960900–187
E-Mail: cpohl@ismaning.de

Bebauungsplan Nr. 110a „südlich der Mayerbacherstraße, westlich der Adalperostraße“

Der Ismaninger Bau- und Umweltausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 29.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110a gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan zur Bekanntmachung und umfasst eine Größe von ca. 0,3 ha.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2026 wird mit Begründung und Schallimmissionsgutachten sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026 hier digital veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der oben genannten Frist bei der Gemeinde Ismaning bevorzugt elektronisch abgegeben werden an folgende E-Mail-Adresse: bauverwaltung@ismaning.de. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden sowie per Post bei der Gemeinde Ismaning möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs-plans nicht von Bedeutung ist (vgl. §§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB).

Näheres kann der amtlichen Bekanntmachung sowie den Planunterlagen (pdf-Format) entnommen werden.

Unterlagen zum Download (PDF-Dokumente):

Bekanntmachung
Planentwurf
textliche Festsetzungen
Begründung
Schallgutachten

Bebauungsplan Nr. 176 „südlich der Moarstraße, 1. Teilabschnitt“

Der Ismaninger Bau- und Umweltausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 29.07.2026 über die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgewogen. Nachdem sich noch einmal kleinere Änderungen ergeben haben, ist die Öffentlichkeit erneut zum angepassten Planentwurf zu beteiligen.

Der ergänzte Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.06.2026 wird mit seiner Begründung, dem Ergebnisbericht zur Artenbegehung und dem Schallimmissionsgutachten sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen nochmals in der Zeit vom 31.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026 hier digital veröffentlicht.

Näheres kann der amtlichen Bekanntmachung sowie den Planunterlagen (pdf-Format) entnommen werden.

Unterlagen zum Download (PDF-Dokumente):

Bekanntmachung
Planentwurf mit textl. Festsetzungen
Begründung
Bericht zur Artenschutzbegehung
Schallgutachten
Umweltrelevante Stellungnahmen