Öffentlichkeitsbeteiligungen

Städtebauliche Veränderungen in der Gemeinde, wie die Entwicklung eines neuen Wohngebietes oder eines Erholungsbereichs, werden in zahlreichen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg gebracht. Diese planungsrechtlichen Veränderungen betreffen meist Personengruppen mit unterschiedlichen Sichtweisen auf die jeweilige Maßnahme.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiger Bestandteil planungsrechtlicher Verfahren ermöglicht Betroffenen (Bürger*innen, Vereinen und Verbänden sowie weiterer Träger öffentlicher Belange) daher die Einsichtnahme in und Stellungnahme zu Planunterlagen in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) der Gemeinde. Alle Einwendungen/Anregungen seitens der Öffentlichkeit werden geprüft und fließen in die Abwägung des Gemeinderats und somit in die Entscheidungsfindung des Planungsprozesses ein.

Warum sind Öffentlichkeitsbeteiligungen so wichtig?

Jede Änderung der Siedlungsentwicklung kann Auswirkungen auf Boden, Natur, Tier oder Mensch haben. Bauliche Planungen müssen daher von möglichst unterschiedlichen Interessengruppen mitentwickelt werden.

Nachfolgend finden Sie in chronologischer Reihenfolge Planunterlagen für Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ismaning – soweit Auslegungen durchgeführt werden – zur Einsichtnahme und als Download (in der Regel als PDF) jeweils für die Dauer der Auslegung.

Fragen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligungen beantwortet Ihnen gerne das Sachgebiet Bauleitplanung der Gemeinde Ismaning.
Ansprechpartner ist Herr Pohl.

Gemeinde Ismaning
Schloßstraße 2
85737 Ismaning
Telefon: +49 89 960900–187
E-Mail: cpohl@ismaning.de

Bebauungsplan Nr. 27d „Gewerbegebiet 1 – südlich der Max-von Eyth-Straße“ (4. Teiländerung)

Der Ismaninger Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27d beschlossen. Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Ismaning hat in der Sitzung am 25.01.2024 das Verfahren freigegeben.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbebaus geschaffen werden, der sich über mehrere Grundstücke erstreckt. Dazu sind vor allem die bisherigen Baugrenzen und das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf die maximal zulässige Wandhöhe anzupassen.

Für das Plangebiet wurde auch Bodengutachten (geotechnischer Bericht) sowie ein Schallgutachten erstellt.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich über den räumlichen Geltungsbereich, die Planungsabsichten und die wesentlichen Ziele in der Zeit vom 11.03.2024 bis 10.04.2024 informieren.

Erstmalige Stellungnahmen können während der oben genannten Frist bei der Gemeinde Ismaning bevorzugt elektronisch abgegeben werden (E-Mail-Adresse: bauamt@ismaning.de). Bei Bedarf ist auch eine Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden sowie per Post bei der Gemeinde Ismaning möglich.

Näheres entnehmen Sie bitte aus dem Abdruck der amtlichen Bekanntmachung sowie den Planunterlagen (pdf-Format zum Download).

Amtliche Bekanntmachung
Planzeichnung mit textl. Festsetzungen
Begründung
Geotechnischer Bericht
Schallgutachten
Datenschutzhinweise

Bebauungsplan Nr. 153a – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 153a „nordöstlich der Aschheimer Straße,
4. Planungsabschnitt zwischen Adalperostraße und Bajuwarenstraße“

Der Ismaninger Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2024 über die während des Auslegungszeitraums vom 15.11.2023 bis einschl. 20.12.2023 eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass der daraufhin zu ändernde Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen ist. Dabei kann die Frist angemessen verkürzt werden.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 07.02.2024 wird mit Begründung und Schallimmissionsgutachten (vom 24.10.2023, unverändert) sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen erneut in der Zeit vom 07.03.2024 bis einschließlich 27.03.2024 digital veröffentlicht.

Sämtliche Planunterlagen sind über die unten stehenden Links als pdf-Dokument abrufbar, ebenso ein Abdruck der amtlichen Bekanntmachung.

Zwecks leichterer Lesbarkeit sind die geänderten Textstellen in den Unterlagen in gelb hervorgehoben.

Näheres entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Bekanntmachung
Satzungstext
Begründung
Bebauungsplan
TÖB-Anhörung
Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung
Datenschutzhinweise

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH: Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten 380-kV-Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen. Das Raumordnungsverfahren für das Projekt ist seit Dezember 2021 abgeschlossen. Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren vor, das Planfeststellungsverfahren. Um die lokalen Gegebenheiten des Bodens zu sondieren und damit Mastfundamente, Provisorien und Schutzgerüste planen zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für das Planfeststellungsverfahren.
Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 2 EnWG. Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter https://ismaning.de/gemeinde-rathaus/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/.

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