Öffentlichkeitsbeteiligungen
Städtebauliche Veränderungen in der Gemeinde, wie die Entwicklung eines neuen Wohngebietes oder eines Erholungsbereichs, werden in zahlreichen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg gebracht. Diese planungsrechtlichen Veränderungen betreffen meist Personengruppen mit unterschiedlichen Sichtweisen auf die jeweilige Maßnahme.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiger Bestandteil planungsrechtlicher Verfahren ermöglicht Betroffenen (Bürger*innen, Vereinen und Verbänden sowie weiterer Träger öffentlicher Belange) daher die Einsichtnahme in und Stellungnahme zu Planunterlagen in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) der Gemeinde. Alle Einwendungen/Anregungen seitens der Öffentlichkeit werden geprüft und fließen in die Abwägung des Gemeinderats und somit in die Entscheidungsfindung des Planungsprozesses ein.
Warum sind Öffentlichkeitsbeteiligungen so wichtig?
Jede Änderung der Siedlungsentwicklung kann Auswirkungen auf Boden, Natur, Tier oder Mensch haben. Bauliche Planungen müssen daher von möglichst unterschiedlichen Interessengruppen mitentwickelt werden.
Nachfolgend finden Sie in chronologischer Reihenfolge Planunterlagen für Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ismaning – soweit Auslegungen durchgeführt werden – zur Einsichtnahme und als Download (in der Regel als PDF) jeweils für die Dauer der Auslegung.
Fragen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligungen beantwortet Ihnen gerne das Sachgebiet Bauleitplanung der Gemeinde Ismaning.
Ansprechpartner ist Herr Pohl.
Gemeinde Ismaning
Schloßstraße 2
85737 Ismaning
Telefon: +49 89 960900–187
E-Mail: cpohl@ismaning.de
Bebauungsplan Nr. 29e – Erweiterung des Gewerbegebiets AGROB Medien- und Gewerbepark Erweiterung Süd, 1. Änderung
Der Ismaninger Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 09.03.2023 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt. Beschlossen wurde die Erweiterung des Plangebiets um die Flurstücke Nrn. 842, 860 und 861/1. Des Weiteren wurde die artenschutzrechtliche Prüfung (saP) überarbeitet, sodass diese erneut öffentlich auszulegen ist.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29e ergibt sich aus beigefügtem Lageplan. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 5,4 ha.
Wesentliche Planänderungen:
– Überarbeitung der textlichen Festsetzungen
– Erstellung neue schalltechnische Untersuchung (Büro ACCON, vom 07.11.2022)
– Aktualisierung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Büro Schmid, vom 07.03.2023)
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29e in der Fassung vom 09.03.2023 wird mit seiner Begründung, dem Schallimmissionsgutachten und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen bei der Gemeinde Ismaning, Bauverwaltung, Schloßstr. 2, 85737 Ismaning, im Zimmer 2.2/2. OG, vom Donnerstag, 23.03.2023, bis einschließlich Dienstag, 25.04.2023, während der üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr, Mo. 14:00-18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Näheres kann der amtlichen Bekanntmachung sowie den nachfolgenden Planunterlagen entnommen werden:
Bekanntmachung
Planzeichnung
textliche Festsetzungen
Begründung
Schallgutachten
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
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