Mobilitätsförderungen

Die Gemeinde Ismaning fördert verschiedene Angebote zur klimafreundlichen Mobilität.

Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität

Seit dem 26. Juli 2019 gilt die Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität. Diese umfasst die Förderung von:

• Fahrrädern (mindestens 26 Zoll),
• Klapprädern,
• E-Bikes,
• E-Scooter,
• Lastenfahrrädern (mit und ohne E-Unterstützung),
• Fahrradlastenanhängern,
• Fahrradkinderanhängern,
• Firmen(lasten-)fahrrädern und Firmen-E-Bikes sowie
• Drei-/Vierrädern für Senioren und/oder für Menschen mit Behinderung.

Gefördert werden nur Fahrräder, die regelmäßig im Alltag genutzt werden und die die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung einhalten (keine reinen Freizeit- und Sportfahrräder)!

Antragsberechtigt sind alle Ismaninger Bürger*innen ab 15 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ismaning haben, gemeinnützige Ismaninger Vereine, Gewerbebetriebe und Freiberufler.

Ausgezahlt werden jeweils 25% des Kaufpreises, maximal jedoch:

  • 200€ bei Anhängern
  • 250€ bei Fahrrädern, Klapprädern und E-Scootern
  • 250€ bei E-Bikes
  • 1.000€ bei Lastenräder und Drei-/ Vierräder

Sie finden den Antrag unter www.ismaning.de/buergerservice/ (Stichwort: Fahrrad).

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von der Umweltabteilung über die E-Mail-Adresse fahrrad@ismaning.de gerne zur Verfügung.

Förderung ÖPNV

Zuschuss vom Landkreis München
Alle Landkreisbürger*innen, die mindestens seit einem Jahr ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München haben und im Besitz eines MVV-Jahresabos für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 sind, können sich den Differenzbetrag zur Zone M nachträglich beim Landratsamt München erstatten lassen.

Der Zuschuss war erstmalig für die Jahre 2020 und 2021 befristet. Nachdem der Kreistag am 13. Dezember 2021 die Verlängerung der Fördermaßnahme beschlossen hatte, gilt die MVV-Bezuschussung nun auch für die Jahre 2022 und 2023. Weiterführende Informationen und die digitale Antragsstellung beim Landratsamt München finden Sie hier.

Zuschuss von der Gemeinde Ismaning
Unserer Gemeinde führte die Fördermaßnahme des Landkreises nicht weit genug, da sie nur MVV-Jahreskarten in Richtung München bezuschusst. Ismaning ist es wichtig, dass auch die Inhaber*innen von MVV-Monats- und Jahreskarten der Geltungsbereiche M bis M+5 (z.B. Flughafen) unterstützt werden.

Daher beschloss der Ismaninger Gemeinderat am 12. Dezember 2019 die Bezuschussung der MVV-Monats- und Jahreskarten zusätzlich für die Geltungsbereiche M bis M+5 für MVV-Abo-Inhaber*innen mit Hauptwohnsitz in Ismaning zunächst für die Jahre 2020 und 2021. Einhergehend mit dem Kreistagsbeschluss vom 13. Dezember 2021, entschloss sich der Ismaninger Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20. Januar 2022 zur Verlängerung der Mobilitätsförderung, ebenfalls für die Jahre 2022 und 2023.

Die Anträge zur Bezuschussung können halbjährlich (bei Monatskarten) und jährlich (bei Jahreskarten) im Nachgang gestellt werden.

  • Bei MVV-Jahreskarten mit dem Geltungsbereich M+1 und M+2 ist eine Antragsstellung für den Zuschuss nur über das Landratsamt München möglich.
  • Bei MVV-Jahreskarten mit dem Geltungsbereich M bis M+5 muss im Vorfeld der Zuschuss für M+1 und M+2 über das Landratsamt München beantragt und bewilligt werden; erst dann kann der restliche Betrag von der Gemeinde Ismaning ausbezahlt werden.
  • MVV-Monatskarten der Geltungsbereiche M bis M+5 werden direkt bei der Gemeindeverwaltung Ismaning beantragt. Bitte nutzen Sie zur Antragsstellung das entsprechende Online-Formular im Bürgerservice/Zuschuss.