Mobilitätsförderungen

Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität

Seit dem 29. November 2024 gilt die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität. Diese umfasst die Förderung von:

  • Lastenfahrrädern (mit und ohne E-Unterstützung),
  • Fahrradlastenanhängern
  • Fahrradkinderanhängern sowie
  • Drei-/Vierrädern für Senioren und/oder für Menschen mit Behinderung.

Gefördert werden nur Fahrzeuge, welche regelmäßig im Alltag genutzt werden und die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung einhalten!

Antragsberechtigt sind alle Ismaninger Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ismaning haben, sowie gemeinnützige Ismaninger Vereine.

Ausgezahlt werden jeweils 25 % des Kaufpreises, maximal jedoch:

  • 1.000 € bei Lastenfahrrädern, Elektrolastenfahrrädern und drei- und vierrädrigen alten- und behindertengerechten Fahrzeugen mit Tretunterstützung bis 25 km/h durch einen elektrischen Hilfsantrieb von maximal 250 Watt
  • 200€ bei Fahrradlastenanhängern und Fahrradkinderanhängern

Sie finden den Antrag und die zugehörige Richtlinie im Bürgerservice.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von der Stabstelle Energie und Umwelt unter der E-Mail-Adresse fahrrad@ismaning.de gerne zur Verfügung.