Sie haben zwei Möglichkeiten, ein Führungszeugnis zu beantragen:

Online:

Sie können ein Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Den Online-Dienst finden Sie direkt unter folgendem Link:

BfJ (Führungszeugnis)

Weitere Informationen zum Führungszeugnis können Sie der Broschüre „Führungszeugnis online beantragen“ entnehmen.

Persönlich im Einwohnermeldeamt:

Alternativ kann ein Führungszeugnis durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ismaning beantragt werden. Unter www.ismaning.de/konsentas.de können Sie bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Sie können ein Führungszeugnis bei der Gemeinde nur beantragen, wenn Sie in Ismaning gemeldet sind.

Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.

Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

Für den gewünschten Antrag fällt eine Gebühr an (13,00 Euro).

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf „Was erledige ich wo?“.

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