Sie haben drei verschiedene Möglichkeiten, ein Führungszeugnis zu beantragen:

Online:

Sie können ein Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Weitere Informationen sowie den Online-Dienst finden Sie unter www.bundesjustizamt.de sowie in der Informationsbroschüre „Führungszeugnis online beantragen“.

 

Persönlich im Einwohnermeldeamt:

Alternativ kann ein Führungszeugnis durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ismaning beantragt werden. Unter www.ismaning.de/konsentas.de können Sie bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Sie können ein Führungszeugnis bei der Gemeinde nur beantragen, wenn Sie in Ismaning gemeldet sind.

Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.

Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

 

Schriftlich beim Einwohnermeldeamt:

Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis dort auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Richtigkeit der Unterschrift und der Daten muss nachgewiesen werden. Bitte legen Sie eine gut leserliche Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Für den gewünschten Antrag fällt eine Gebühr an (13,00 Euro). Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich, wenn Sie uns zusätzlich eine einmalige, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung erteilen. Sollte die Einzugsermächtigung nicht erteilt werden, wird der Antrag nicht bearbeitet und persönliches Erscheinen ist erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Einzugsermächtigung im Original der Gemeinde vorliegen muss. Das Zusenden des Dokuments per E-Mail oder Fax ist leider nicht möglich.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf „Was erledige ich wo?“.

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