Um pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 zu verwenden, benötigen Sie eine Genehmigung.

Hier können Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Verwenden (Abbrennen) pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 online beantragen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite “Was erledige ich wo?“.

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