Für digitale Behördengänge und geschäftliche Erledigungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums können Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr die elektronische ID-Karte beantragen und nutzen. Sie ist für den elektronischen Gebrauch konzipiert, ersetzt aber nicht das Ausweisdokument!
Die eID-Karte kann nur von ausländischen EU-Bürgern beantragt werden. Bei deutschen Bürgern ist diese Online-Funktion im Personalausweis enthalten!
Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift an Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis ausgegeben. Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig (derzeit noch nicht verlängerbar) und kostet 37 Euro.
Weitere Informationen zur neuen eID-Karte erhalten Sie unter: Personalausweisportal.de
Bitte beachten Sie: Bei der eID-Karte handelt es sich um kein Ausweisdokument.
Unter www.ismaning.de/konsentas.de können Sie bequem Ihren Wunschtermin online buchen.
Bitte nehmen Sie zu Ihrem Termin einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (ID-Karte) mit.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite “Was erledige ich wo?“.