Seit 2019 gilt die Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität.
Gefördert wird der Kauf von Fahrrädern (mindestens 26 Zoll), Klapprädern, E-Bikes, E-Scooter, Lastenfahrrädern (mit und ohne E-Unterstützung), Fahrradlastenanhänger, Fahrradkinderanhänger, Firmen(lasten-)fahrräder und Firmen-E-Bikes sowie Drei-/ Vierräder für Senioren und/oder für Menschen mit Behinderung (jeweils Neuware oder gebrauchte Fahrräder mit Händlerrechnung).
Antragsberechtigt sind alle Ismaninger Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ismaning haben.
Gefördert werden nur Fahrräder, die regelmäßig im Alltag genutzt werden und die die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung einhalten (keine reinen Freizeit- und Sportfahrräder).
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Kopie der Rechnung (nicht älter als 6 Monate)
- Foto des Fördergegenstandes (Lampen und Reflektoren müssen erkennbar sein)
- bei Bezug von Ökostrom: Kopie vom Stromvertrag oder PV-Einspeisevertrag (1x pro Haushalt)
Hier geht es zum Förderantrag:
Weitere Informationen
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Umwelt und Energie über die E-Mail-Adresse fahrrad@ismaning.de zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf der Seite “Was erledige ich wo?“.