Eine detaillierte Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung, sowie eine Vollmacht zur Beantragung der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses können Sie über das beiliegende Formular beantragen.

Informationen zur Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist entsprechend lange gültig. Wenn mindestens einer von Ihnen einen Wohnsitz in Ismaning hat und Sie alle Unterlagen zusammen haben, kommen Sie beide nach vorheriger Terminvereinbarung gemeinsam zu uns.

Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn einer von Ihnen andauernd beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (detaillierte Bevollmächtigung, erhältlich beim Standesamt Ismaning) die Eheschließung auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Bei der Anmeldung der Eheschließung können auch bereits Angaben zur gewünschten Namensführung in der Ehe gemacht sowie diverse organisatorische Punkte (z.B. Anzahl der auszustellenden Urkunden, musikalische Umrahmung der Zeremonie) geklärt werden.

Die Reservierung eines Eheschließungstermins kann auch vor der 6-Monatsfrist erfolgen.

Das Standesamt traut Ismaninger Paare: Personen, die aktuell einen Wohnsitz in Ismaning haben oder früher hatten, können einen Termin zur Trauung reservieren.

Benötigte Unterlagen:

Wenn beide noch nicht verheiratet waren/noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
– Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
– Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung; erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes.

Wenn Sie in Ismaning mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.

– Aktuell ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide      als Eltern eingetragen sein.
– Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

Wenn Sie bereits verheiratet waren/eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:

– Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Bei Vorgehen ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (nicht älter als sechs Monate); erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.

In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird die Scheidung/der Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.

– Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil/die Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners/der früheren Lebenspartnerin.
– Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen sowie früher eingetragene Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben.

Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungs- und Aufhebungsurteile.

In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin: 

– eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
– nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
– Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
– gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,

sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.

Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.

Wenn Sie bereits eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen (nur möglich, wenn Ihre begründete Lebenspartnerschaft noch besteht und weder durch rechtskräftiges Aufhebungsurteil noch durch den Tod eines der Lebenspartner beziehungsweise eine der Lebenspartnerinnen aufgelöst ist):

– Aktueller beglaubigter Ausdruck/aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als sechs Monate); erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde.
– Aktueller beglaubigter Ausdruck/aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
– Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung; erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes.

Wenn Sie in Ismaning mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.

– Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

Wenn einer der Verlobten/beide Verlobte der deutschen Sprache nicht mächtig ist/sind, ist ein amtlich bestellter und öffentlich vereidigter Dolmetscher für die Anmeldung zur Eheschließung sowie für die Eheschließung erforderlich.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Standesamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf der Seite “Was erledige ich wo?“.

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