Die wachsende Unzufriedenheit, der Wunsch nach Demokratie und Einheit trieb viele Menschen in der DDR am 17. Juni 1953, nur wenige Jahre nach der Teilung Deutschlands, auf die Straßen. Binnen weniger Stunden verbreitete sich die Demonstration aus Ost-Berlin auf mehr als 700 Orte der DDR. Kein harmloser Streik, sondern ein gewaltiger Volksaufstand, der damals vom SED-Regime blutig niedergeschlagen wurde. Über 50 Menschen verloren dabei ihr Leben, hunderte wurden schwer verletzt und tausende DDR-Bürger*innen wurden anschließend zu häufig mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Noch im selben Jahr erklärte die Bundesrepublik Deutschland den 17. Juni als „Tag der deutschen Einheit“. Seitdem erinnert der 17. Juni jährlich an die mutigen Menschen von 1953, die für Rechte und Freiheit gekämpft und unter der Niederschlagung des Aufstands gelitten haben. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 29. September 1990 entschied sich die Regierung für den 3. Oktober als gesetzlichen Feiertag der Wiedervereinigung. Um die Ereignisse des 17. Junis nicht zu vergessen, wird er als nationaler Gedenktag begangen.

Mit deutschlandweiter Beflaggung öffentlicher Gebäude am 17. Juni gedenken wir den Opfern aus 1953, verdeutlichen wir den Zusammenhalt unseres Landes und feiern die Demokratie.

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