An diesen „Häfen“ herrschte reges Treiben, da viele der ankommenden Flöße komplett zerlegt wurden, andere mit Waren bestückt wurden.

Die auswärtigen Flößer mussten sich an das sogenannte „Stapelrecht“ halten. Für drei Tage mussten sie die geladene Fracht öffentlich zum Verkauf anbieten. Erst danach durften sie weiterfahren.

Foto: Die Untere Lände in München, Friedrich Perlberg, 1886; Münchner Stadtmuseum

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