Für den Ismaninger Weiher gilt der sogenannte Gemeingebrauch, d.h. die Nutzung des Gewässers ist erlaubt, so lange Natur aber auch Menschen nicht beeinträchtigt sind.

Nach einem höchstrichterlichen Urteil unterliegen Badeeinrichtungen, wie Stege oder Einstiegstreppen, der Verantwortung und Aufsichtspflicht der Gemeinde. So wurde nach einem Badeunfall entschieden, dass das Erfordernis einer Badeaufsicht bei einem zum Baden genutzten Gewässer für eine Gemeinde wegen des Einbaus von Badeeinrichtungen unstreitig war. Der Schadenseintritt wurde auf eine Verletzung der Berufs- und Organisationspflichten zurückgeführt. Das Urteil hat in ganz Bayern große Wellen geschlagen. Kommunen haben in als Badeseen genutzten Gewässern
zwischenzeitlich Einbauten wie Badestege oder Einstiegshilfen zurückgebaut.

Dies betrifft auch die vor einigen Jahren im Eisweiher eingebauten Einstiegsleitern zur Erleichterung für Badende. Diese Einstiegshilfen, so das Urteil, stellen eben diese Verkehrseröffnung dar. Die Gemeinde hat sich deshalb entschieden, diese beiden Einstiegshilfen abzubauen.

Diese durchaus praxisfremde Handhabung werden wir einmal mehr gegenüber den kommunalen Verbänden und übergeordneten Stellen hinterfragen.

Wir bitten um Verständnis.

Gemeinde Ismaning, Umweltschutz

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