Hecken, durchsetzt mit Einzelbäumen, tragen zu einer ästhetischen Bereicherung unserer Landschaft bei, bieten bei starkem Wind, Regen oder Schnee dem Spaziergänger Wetterschutz, den Wildtieren Versteckmöglichkeiten, Nahrungs- und Bruthabitat und stellen wichtige Trittsteine zur Ausbreitung der Tiere dar. Innerorts wirken sich Hecken positiv auf das Mikroklima aus, da sie reichlich Wasser verdunsten und Plätze beschatten. Darüber hinaus filtern sie Staub, Lärm und Abgase.
Damit alle von den nützlichen Aspekten der Hecken profitieren können, möchten wir die Eigentümer von Grundstücken mit Hecken darum bitten, die Nährgehölze und Pflanzen vor allem entlang von Bürgersteigen und Straßen zurückzuschneiden, so dass unsere Bürger*innen im öffentlichen Raum nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet werden. Wenn Gehwege und Straßen nicht auf voller Breite frei sind oder in Kurvenbereichen die Sicht behindern, kann es zu Unfällen kommen, die es zu vermeiden gilt. Ein richtiger Heckenschnitt ist daher wichtig.
Worauf sollte beim Heckenschnitt geachtet werden?
Der Zeitpunkt spielt eine bedeutende Rolle. Im Frühjahr und in den warmen Monaten sind besonders Vögel zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen. Daher sollte zu dieser Zeit auf den Rückschnitt verzichtet werden. Im Herbst hingegen sind die Tiere schon größer und finden an anderen Orten Unterschlupf.
Wer mit dem Gedanken spielt, Hecken, Gebüsche, Gehölze oder auch Bäume ganz abzuschneiden bzw. auf den Stock zu setzen, der beachte bitte den § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dieser beschreibt das Verbot, oben genannte Pflanzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, die außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen oder außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen.
Beim Rückschnitt der Hecken und Sträucher ist nicht nur die Einhaltung der Grenzen, und die Freihaltung der Wege wichtig, sondern auch die Höhe des Bewuchses über dem Gehweg oder der Straße. Die Höhe bei Geh- und Radwegen sollte 2,50 Meter und bei Straßen 4,50 Meter betragen, damit Fahrzeuge, Radfahrer oder Fußgänger nicht behindert werden. Dabei kann ein Baum oder Strauch gerne in den Straßenraum wachsen; nur die Höhe der Äste, gemessen vom Gehweg bzw. von der Straße, sollte eingehalten werden.
Liebe Gartenbesitzer, bitte überprüfen Sie Ihre Grundstücksgrenzen und schneiden Sie gegeben falls Ihre Hecken zurück. Diese Aufforderung gilt nicht als Kritik am Pflegezustand Ihres Gartens, sondern stellt eine Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme und Wahrnehmung von Pflichten dar.
Vielen Dank.