Die Digitalisierung genießt in der Gemeindeverwaltung Ismaning seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. In nahezu allen Bereichen gibt es mittlerweile hilfreiche digitale Tools, die unseren (Verwaltungs-)Alltag bürgerfreundlicher gestalten. Doch obwohl die Liste der angebotenen Verwaltungsleistungen für Ismaning schon sehr lang ist, gibt es noch mehr e-Services, die wir Ihnen gern anbieten würden.
Für eine Umsetzung einer digitalen Verwaltungsleistung ist in einer Vielzahl der Fälle ein Zusammenwirken zwischen der Gesetzgebung und den technischen Dienstleistern notwendig. Ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder inhaltliche Ausgestaltung können Online-Dienste nicht ohne weiteres auf elektronische Art angeboten werden. Aus diesem Grund sind der Gemeinde Ismaning trotz guter technischer Voraussetzungen in einigen Fällen die Hände gebunden.
Inhalt und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Neben dem Bayerischen E-Government-Gesetz und der Single-Digital-Gateway Verordnung ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) eine der wichtigsten Gesetzesgrundlagen für die Umsetzung der digitalen Verwaltung. Als deutsches Gesetz verpflichtet es öffentliche Einrichtungen bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über sogenannte Verwaltungsportale anzubieten.
Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung ist neben der engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen die Arbeitsteilung. Dies bedeutet, dass jede Verwaltungsebene einen bestimmten Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich zugewiesen bekommt. Damit jede Instanz weiß, welche Verwaltungsleistung von wem angeboten werden soll, hat der IT-Planungsrat einen OZG-Umsetzungskatalog verabschiedet. Dieses Nachschlagewerk beinhaltet gegenwärtig 575 Verwaltungsleistungsbündel mit über 6.000 Einzeldiensten in über 50 Lebens- und Geschäftslagen in 14 Themenfeldern.
In der Praxis
Am Beispiel unserer Gemeinde bedeutet es, dass wir Vorgaben erhalten, welche Online-Dienste wir anbieten müssen. Darüber hinaus stellt Ismaning freiwillig eine Vielzahl digitaler Lösungen zur Verfügung. Soll nun eine Digitalanwendung angeboten werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Unter anderem kann der gewünschte e Service von externen Dienstleistern oder z.B. vom Freistaat Bayern bezogen werden.
Die einfachste Variante ist natürlich die Nutzung der bereits fertigen Online-Dienste vom Freistaat. In manchen Fällen ist aber auch die unkomplizierteste Lösung nicht die praktikabelste. So kommt es vor, dass standardisierte Digitalanwendungen nicht für Ismaning anwendbar sind, da die lokalen Sonderregelungen nicht immer berücksichtigt werden können. Entscheidet sich die Gemeindeverwaltung für den Zukauf von Digitalleistungen, hängt sie von wenigen externen Anbietern ab.
In Anbetracht dessen, wurde in der Gemeinde Ismaning eine Projektgruppe geschaffen, die sich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes widmet. Neben der Integration der vom Freistaat praktikablen Lösungen wird auch auf marktgängige Angebote und Eigenentwicklungen zur Erfüllung der gesetzlichen Normen zurückgegriffen.
Welche digitalen Angebote es jetzt schon für Ismaning gibt, erfahren Sie auf der Internetseite: www.ismaning.de/digitales-ismaning/