Zum 11. Oktober 2021 ist die neue Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Folgende Regelungen sind nun zu beachten:
- Es gibt keine kostenlosen „Bürgertestungen“ mehr (bis auf wenige Ausnahmen)
- Weiterhin gilt: Wer Symptome hat, zum Arzt geht und sich testen lässt, muss auch künftig nichts bezahlen.
Kostenlose PoC-Antigen-Schnelltests weiterhin für:
- Kinder unter 12 Jahren (Ausweispflicht)
- Personen, die sich nicht impfen lassen können, z. B. aus medizinischen Gründen, und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (ärztliches Zeugnis erforderlich)
- Besucher von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (nur mit Berechtigungsschein)
- Personen, die nach Absonderung einen Test zur Beendigung der Quarantäne benötigen (mit schriftlichem Nachweis)
Kostenlose PoC-Antigen-Schnelltests befristet für:
- bis 30. November 2021: Studierende (Studienausweis oder Immatrikulationsbescheinigung)
- bis 10. Dezember 2021: Stillende und Vormals-Schwangere (ärztliche Bestätigung)
- bis 31. Dezember 2021: Menschen unter 18 Jahren sowie Schwangere (Ausweis, Mutterpass)
Kostenlose PCR-Tests für:
- Beschäftigte in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (nur mit Berechtigungsschein)
- Kontaktpersonen
- bei Verlangen laut § 4 Abs. 1 der TestV
- getestete Personen nach einem positiven Antigen-Schnelltest oder nach positivem Pooling-Test
Kostenpflichtige Tests seit dem 11. Oktober nur noch bei privaten Teststationen, Ärzten und Apotheken; kostenpflichtige Testungen sind nicht in den kommunalen Testzentren möglich.
Für einen PCR-Test wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Haben Sie Krankheitssymptome? Dann gilt weiterhin – bleiben Sie zuhause, rufen Sie Ihren Arzt an, der Sie ggf. testet oder zum Testen schickt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Landkreis Münchens unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.
Gemeinde Ismaning