Zum 11. Oktober 2021 ist die neue Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Folgende Regelungen sind nun zu beachten:

  • Es gibt keine kostenlosen „Bürgertestungen“ mehr (bis auf wenige Ausnahmen)
  • Weiterhin gilt: Wer Symptome hat, zum Arzt geht und sich testen lässt, muss auch künftig nichts bezahlen.

Kostenlose PoC-Antigen-Schnelltests weiterhin für:

  • Kinder unter 12 Jahren (Ausweispflicht)
  • Personen, die sich nicht impfen lassen können, z. B. aus medizinischen Gründen, und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (ärztliches Zeugnis erforderlich)
  • Besucher von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (nur mit Berechtigungsschein)
  • Personen, die nach Absonderung einen Test zur Beendigung der Quarantäne benötigen (mit schriftlichem Nachweis)

Kostenlose PoC-Antigen-Schnelltests befristet für:

  • bis 30. November 2021: Studierende (Studienausweis oder Immatrikulationsbescheinigung)
  • bis 10. Dezember 2021: Stillende und Vormals-Schwangere (ärztliche Bestätigung)
  • bis 31. Dezember 2021: Menschen unter 18 Jahren sowie Schwangere (Ausweis, Mutterpass)

Kostenlose PCR-Tests für:

  • Beschäftigte in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (nur mit Berechtigungsschein)
  • Kontaktpersonen
  • bei Verlangen laut § 4 Abs. 1 der TestV
  • getestete Personen nach einem positiven Antigen-Schnelltest oder nach positivem Pooling-Test

Kostenpflichtige Tests seit dem 11. Oktober nur noch bei privaten Teststationen, Ärzten und Apotheken; kostenpflichtige Testungen sind nicht in den kommunalen Testzentren möglich.

Für einen PCR-Test wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Haben Sie Krankheitssymptome? Dann gilt weiterhin – bleiben Sie zuhause, rufen Sie Ihren Arzt an, der Sie ggf. testet oder zum Testen schickt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Landkreis Münchens unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Gemeinde Ismaning

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