Das Veterinäramt des Landratsamts München hat eine neue Allgemeinverfügung zur Geflügelpest erlassen. Zu präventiven Zwecken müssen bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Den Originaltext mit allen Inhalten der Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Informationen zur Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
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Weiterführende Information unter: Landkreis München: Geflügelpest: Neue Allgemeinverfügung des Veterinäramts (landkreis-muenchen.de)