Um das Risiko zu senken, dass sich Menschen mit dem Corona-Virus anstecken, sind Mund-Nasen-Bedeckungen in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens vorgeschrieben.

Für viele Menschen mit Behinderung ist das allerdings nicht zumutbar. Deshalb gibt es Ausnahmeregelungen für Menschen mit Behinderung, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Zudem ist das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.

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