Für den öffentlichen Parkraum zwischen Fraunhoferstraße und Fischerfleck gibt es ab August 2020 eine neue Regelung. Hauptgrund dafür waren langfristig abgestellte Anhänger, Lastkraftwagen oder Wohnmobile und das Fehlen von Ausweichbuchten für den Begegnungsverkehr.

Der Parkraum wird daher zum August 2020 neu geregelt: Die Höchstparkdauer wird auf 10 Stunden festgelegt. Ein Vorteil dieser neuen Regelung ist auch, dass mit der „Parkraumbewirtschaftungszone“ ein Großteil bestehender Verkehrszeichen in diesem Bereich abgebaut werden können.

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