Grundsicherung für Arbeitssuchende

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst Leistungen für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreis München.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Leistungen der Grundsicherung sichern den Lebensunterhalt von Menschen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreis München.

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