Veranstalter, die Lotterien oder Verlosungen von Geld- oder Sachgewinnen auf dem Gemeindegebiet Ismaning durchführen, müssen dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung nach der Veranstaltung das ausgefüllte Formblatt zur Abrechnung einer Lotterie oder Ausspielung vorlegen.

Das Formular informiert die zuständige Behörde über:

  • Ort und Zeitraum der Verlosung und der Ziehung,
  • geplante Anzahl der zu verkaufenden Lose
  • Stückpreis der Lose und
  • geplanter Verwendungszweck des Reinertrags.

Diesen Antrag erhalten Sie gesondert beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung.

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