Zur Antragstellung müssen der Antragsteller und alle Kinder zwingend persönlich vor Ort sein. Unter www.ismaning.de/konsentas.de können Sie bequem Ihren Wunschtermin online buchen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Das Kind muss zur Antragstellung anwesend sein.
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit (nicht älter als drei Monate). ACHTUNG: Beachten Sie bitte, dass das Lichtbild biometrietauglich sein muss. Mehr Infos zur Biometritauglichkeit finden Sie hier.
- Evtl. Einbürgerungsurkunde.
Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, benötigen wir außerdem:
- den Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. neue Abstammungsurkunde, Familienbuchabschrift o.ä.) und
- ggf. ausländischen Reisepass oder Ausweis.
Falls von der Gemeinde Ismaning noch kein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt wurde außerdem:
Ledige Antragsteller:
- Abstammungsurkunde bzw. Geburtsurkunde
Verheiratete, geschiedene, verwitwete Antragsteller:
- Auszug aus dem Familienbuch bzw. Heiratsurkunde
Antragsteller unter 16 Jahre bei Personalausweis und unter 18 Jahre bei Reisepass benötigen zusätzlich:
- Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung des Kreisjugendamtes
- vorhandener Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis
- Reisepass / Personalausweis und die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten
- Antrag auf Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige
- Personalausweis / Reisepass Vollmacht (Abholung)
Achtung: ein Erziehungsberechtigter muss bei der Beantragung dabei sein! Ausweis beider Elternteile mitbringen!
Gebühren
Personalausweis
22,80 Euro | bis zum 24. Lebensjahr |
37,00 Euro | ab dem 24. Lebensjahr |
Reisepass
37,50 Euro | bis zum 24. Lebensjahr |
60,00 Euro | ab dem 24. Lebensjahr |
Wichtige Information
Wenn Sie die verlangten Unterlagen zur Antragsstellung mitbringen, kann der Antrag umgehend erledigt werden. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen. Ihre Unterlagen erhalten Sie umgehend nach Einsichtnahme zurück. Einen Termin für die Abholung können wir Ihnen nicht sofort geben, da die Dokumente in der Bundesdruckerei erstellt werden. Sie werden schriftlich benachrichtigt. Sollten Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis nicht selbst abholen, können Sie jemanden schriftlich bevollmächtigen.
Für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten müssen die Unterlagen eventuell zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit an das Landratsamt München geschickt werden. Der Personalausweis kann erst nach positiver Nachricht des Landratsamtes ausgehändigt werden!
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite “Was erledige ich wo?“.