Für Personen, die in der Gemeinde Ismaning verstorben sind, können Sie online eine Sterbeurkunde beantragen. Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Eine Sterbeurkunde können Sie bequem von Zuhause aus über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Ismaning beantragen.

Informationen zur Beurkundung eines Sterbefalles

Die Beurkundung eines Sterbefalles kann in Ismaning nur erfolgen, wenn die Person in Ismaning verstorben ist. Die Anzeige des Sterbefalles kann von den Angehörigen selbst oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen erfolgen.

Das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, kann die Anzeige des Sterbefalles übernehmen und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden. Das bedeutet, Sie müssen sich nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen.

Benötigte Unterlagen und Urkunden (im Original):

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (Heiratsurkunde), beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
  • ausländische Personenstandsurkunden/Scheidungsurteile müssen mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorgelegt werden
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
  • Reisepass/Identitätsnachweis
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Fragen, die Ermittlungen von Erben und die Ausstellung eines Erbscheines betreffen, können vom Nachlassgericht München in der Maxburgstraße 4, 80333 München, Telefon 089 5597-06, beantwortet werden.

Fragen zum Erwerb eines Grabnutzungsrechts oder zur Bestattung können beim Standesamt (welches auch Friedhofsamt ist) geklärt werden.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Standesamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite „Was erledige ich wo?„.

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