Nach den bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid über die vierte, auch heute noch gültige Bayerische Verfassung abgestimmt. Sie fand die Zustimmung von 71 Prozent der Wählerinnen und Wähler.

Am 1. Dezember sind zur Erinnerung an den Jahrestag dieses Volksentscheids die öffentlichen Gebäude beflaggt.

Die Buttons zum Teilen auf dieser Seite sind so eingebunden, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen sozialen Netzwerke weitergegeben werden, wenn Sie unsere Webseite besuchen. Wenn Sie einen der Buttons anklicken, werden Sie durch einen Hyperlink zum Anbieter des ausgewählten sozialen Netzwerks weiterleitet. Sie verlassen dann unsere Website. Erst ab diesem Zeitpunkt können Daten an den Diensteanbieter übertragen und dort gespeichert werden. Umfang und Art der Verarbeitung entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der entsprechenden Anbieter. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Gemeinde Ismaning keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch den jeweiligen Anbieter erhält. Verantwortlich ist allein der Betreiber des sozialen Netzwerks, zu dem Sie über den Hyperlink wechseln. Aktuell nutzt die Gemeinde Ismaning ausschließlich die Like-Buttons der Diensteanbieter Twitter, Facebook, Whatsapp, Linkedin und Xing.