Nach der Sitzung des Bayerischen Kabinetts vom 23. März 2021
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 die Einreisequarantäneverordnung und die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 18. April 2021 verlängert. Letzte erfuhr außerdem einige Anpassungen.
Private Zusammenkünfte sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands beschränkt, jedoch auf maximal fünf Personen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 verbleibt es bei der Kontaktbeschränkung auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person.
Ansammlungen im öffentlichen Raum sind untersagt.
Die Religionsgemeinschaften werden aufgerufen, religiöse Versammlungen nicht in Präsenz, sondern nur digital durchzuführen.
Für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 wird es bis zum 12. April 2021 keine weiteren Öffnungsschritte für die Außengastronomie, Kultur und den Sport geben.
Nach Ende der Osterferien wird der alte Stufenplan wieder umgesetzt und weitere Öffnungsschritte erfolgen je nach Inzidenz. Neu sind dann auch Modellprojekte, die für Landkreise oder kreisfreie Städte mit einem 7-Tage-Inzidenz-Wert größer 100 trotzdem Öffnungen vorsehen. Mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept werden einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens für die Dauer von 14 Tagen geöffnet.
Genaues zu den geltenden Regelungen für den Schulunterricht, für die Kinderbetreuung, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, sowie für den Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Sport können Sie im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. März 2021 unter: ismaning.de/coronavirus nachlesen.