Kosten für Gebärdensprachdolmetscher und Taubblinden-Assistenten werden vom Landratsamt erstattet.

Um im Aufklärungsgespräch vor der Corona-Impfung alle gesundheitlichen Fragen klären zu können, ist eine gute Verständigung mit dem medizinischen Personal äußerst wichtig. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei gehörlosen und taubblinden Bürgerinnen und Bürger zu, die zur reibungslosen Verständigung oftmals auf Dolmetscherleistungen angewiesen sind. Die Kosten hierfür werden vom Landratsamt erstattet.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die für die Corona-Impfung die Leistung eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Taubblinden-Assistenz in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, diese selbstständig zu organisieren.

Zur Kostenübernahme kann die Rechnung kann an folgende Adresse gestellt werden:

Landratsamt München
Ref. 3.2 Corona-Rechnungen
Postfach 90 07 51
81507 München

Hintergrund
Die Kosten für Gebärdendolmetscher zählen nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten im notwendigen Umfang über
die Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie vom Freistaat Bayern erstattet.

Wer sich vorab über die Abläufe im Impfzentrum informieren möchte, findet dazu unter www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache einen Film in Gebärdensprache. Gehörlose können die Coronavirus-Hotline per Fax unter 09131 6808-2202 kontaktieren.

Die Buttons zum Teilen auf dieser Seite sind so eingebunden, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen sozialen Netzwerke weitergegeben werden, wenn Sie unsere Webseite besuchen. Wenn Sie einen der Buttons anklicken, werden Sie durch einen Hyperlink zum Anbieter des ausgewählten sozialen Netzwerks weiterleitet. Sie verlassen dann unsere Website. Erst ab diesem Zeitpunkt können Daten an den Diensteanbieter übertragen und dort gespeichert werden. Umfang und Art der Verarbeitung entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der entsprechenden Anbieter. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Gemeinde Ismaning keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch den jeweiligen Anbieter erhält. Verantwortlich ist allein der Betreiber des sozialen Netzwerks, zu dem Sie über den Hyperlink wechseln. Aktuell nutzt die Gemeinde Ismaning ausschließlich die Like-Buttons der Diensteanbieter Twitter, Facebook, Whatsapp, Linkedin und Xing.