Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auf Online- oder Postanträge auszuweichen
Aufgrund eines positiven Testergebnisses eines Mitarbeitenden in der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises München mussten die Schalter am späten Montagvormittag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Das Gesundheitsamt hat daraufhin umgehend mit der Kontaktpersonenermittlung begonnen.

Auch am morgigen Dienstag, 27. Oktober, bleibt die Zulassungsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen. Ob am Mittwoch wieder geöffnet werden kann, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Alle Dienstleistungen, die online beantragt und bearbeitet werden können, werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Ebenso ist die Antragstellung für bestimmte Verfahren per Post möglich. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist gesichert.

Folgenden Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger im Online- oder Postverfahren erledigen:
Im Online-Verfahren sind folgende Dienstleistungen möglich:

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
  • Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen
  • Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen
  • Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden

Diese Dienstleistungen können per Post beantragt werden:

  • Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen
  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
  • Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden
  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
  • Namensänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
  • Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
  • Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden

Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, sich vorab auf der Website des Landkreises zu informieren, was bei den jeweiligen Verfahren zu beachten ist. Alle Informationen gibt es unter: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/kfz-zulassung/

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