Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine
Abrechnung der Nebenkosten durch Rechtskreiswechsel in tatsächlicher Höhe möglich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Angebot von privaten Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete ist die menschliche Antwort auf diesen unmenschlichen Krieg. Über 80% der Geflüchteten aus der Ukraine, die bei uns im Landkreis leben, haben in privaten Unterkünften ein neues Zuhause gefunden. Diese Resonanz ist überwältigend. Auch Sie haben sich bereit erklärt, ukrainische Mitbürger*innen bei sich aufzunehmen. Für Ihre Hilfsbereitschaft und Ihr Engagement danken wir Ihnen herzlich.

Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass es künftig eine Möglichkeit gibt, Kosten in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. Bisher haben alle Geflüchteten aus der Ukraine ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen.

Ab dem 01.06.2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine nach Entscheidung des Bundes

  • in der Regel (ca. 90 % aller geflüchteten Familien) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II), soweit die Erwachsenen eine sog. Fiktionsbescheinigung besitzen,
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), wenn Sie bereits im Renteneintrittsalter sind oder in der Ukraine Altersrente bezogen haben oder einige weitere besondere Einzelfälle,
  • in Ausnahmefällen auch weiterhin Asylbewerberleistungen.

(Hinweis: Nach dem 01.06.2022 erhalten neu ankommende Asylbewerber*innen aus der Ukraine allerdings zunächst bis zum Abschluss der erkennungsdienstlichen Bearbeitung und Ausstellung der Fiktionsbescheinigung auch Leistungen nach dem AsylbLG!)

Als Wohnungsgeber*in haben Sie vom Landratsamt München einen Zuschuss zu Wohnnebenkosten erhalten. Durch den Wechsel in das SGB II und XII können nun die tatsächlichen Nebenkosten abgerechnet werden. Dies gilt im Übrigen auch für das AsylbLG!

Dadurch erübrigt sich der Zuschuss zu Wohnnebenkosten, den Sie bisher erhalten haben. Sie können mit den Geflüchteten vereinbaren, dass sie sich an Ihren Wohnnebenkosten beteiligen. Eine solche Nebenkostenabrede kann direkt mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II/XII oder AsylbLG gestellt werden (vgl. Anlage!).

Zudem haben Sie die Möglichkeit einen (Unter-)Mietvertrag mit den aufgenommenen Flüchtlingen aus der Ukraine zu schließen. Eine angemessene Übernahme der Miete kann durch das Jobcenter oder das Sozialamt (SGB XII bzw. AsylbLG) erfolgen.

Was müssen Sie für die Erstattung der Kosten in tatsächlicher Höhe tun?

  • Die Nebenkostenabrede kann direkt mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (und XII bzw. AsylbLG) gestellt werden (vgl. Anlage!).
  • Sollte bereits ein Antrag auf Leistungen nach dem SGBII, bzw. SGB XII oder dem AsylbLG gestellt worden sein, bei dem die Nebenkosten nicht aufgeführt wurden, können Sie ebenfalls das Formblatt im Anhang nutzen, um diese Kosten nachträglich geltend zu machen.
  • Die angegebenen Kosten werden dann gemeinsam mit den Leistungen an den Antragssteller/Sozialamt überwiesen haben möchten, ist ebenfalls der Vordruck zu verwenden. Auf die Regelungen zur Mietobergrenze können Sie sich über diesen Link informieren: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/arbeit-gewerbe-jobcenter/jobcenter/mietobergrenzen-fuer-empfaenger-von-leistungen-nach-dem-sgb-ii-und-xii

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