Es gelten weiterhin die Regelungen der Stufe „Rot“ der Krankenhausampel
Das Robert Koch-Institut meldete am gestrigen Mittwoch für den Landkreis München eine Sieben-Tages-Inzidenz von 303,1. Damit überschritt der Landkreis München auch den zweiten Schwellenwert, der für die Einstufung als „regionaler Hotspot“ in Bezug auf das Coronavirus maßgeblich ist. Das Landratsamt München hat daher gestern eine Bekanntmachung erlassen, in der es die regional erhöhte Belastung im Landkreis München gemäß 14. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung feststellt. Die Bekanntmachung ist am Mittwoch, den 10. November 2021 in Kraft getreten. Die Regelungen gelten seit Donnerstag, 11. November 2021.
Bereits seit längerem liegt die ebenfalls für die Einstufung ausschlaggebende Belegung der verfügbaren Intensivbetten im Leitstellenbereich der integrierten Leitstelle München, dem der Landkreis angehört, über dem maßgeblichen Schwellenwert von 80 Prozent. Laut DIVI-Intensivregister lag die Auslastung der verfügbaren Intensivbetten im Leitstellenbereich am gestrigen Vormittag bei 96,9 Prozent.
Vorerst keine zusätzlichen Maßnahmen
An den aktuell geltenden Maßnahmen ändert sich durch die Einstufung des Landkreises München als Region mit erhöhter Belastung zunächst nichts. Bereits seit Dienstag, den 9. November, gelten in ganz Bayern die Regelungen für die Phase „Rot“ der Krankenhausampel, da landesweit eine stark erhöhte Intensivbettenbelegung vorliegt.
Nur falls die bayernweiten Voraussetzungen für die Phase „Rot“ der Krankenhausampel nicht mehr vorliegen sollten, im Landkreis München aber weiter eine Intensivbettenbelegung von über 80 Prozent bei gleichzeitiger Sieben-Tages-Inzidenz über 300 besteht, kämen die Maßnahmen der regional erhöhten Belastung zum Tragen. Sie entsprechen den aktuell geltenden Maßnahmen der Phase „Rot“.
Lockerungen erst nach dreitägiger Unterschreitung eines Grenzwerts
Unterschreitet einer der beiden in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung definierten Werte drei Tage in Folge die maßgebliche Schwelle, erfolgt eine erneute Bekanntmachung durch das Landratsamt. Am Tag nach der Bekanntmachung enden dann die Maßnahmen der regional erhöhten Belastung, soweit sie nicht aufgrund der bayernweiten Einstufung fortgelten.
Die Bekanntmachung im Wortlaut ist auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de veröffentlicht