Für den Besuch im Rathaus, in den Gemeindewerken und gemeindlichen Einrichtungen gilt neben den allseits bekannten Hygieneregeln weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske. Die Vorlage eines 3G-Nachweises ist nicht mehr notwendig.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir für den Besuch im Rathaus und in den Gemeindewerken die Vereinbarung eines Termins.

Die Maskenpflicht wird zunächst beibehalten, weil wir Mitarbeiter*innen und Besucher*innen schützen wollen und müssen. Nach wie vor gibt es ein deutliches Infektionsgeschehen, eine hohe Anzahl der Kolleg*innen ist im Krankenstand. Um die Angebote in den gemeindlichen Einrichtungen aufrecht erhalten zu können, soll deshalb bis auf weiteres eine FFP2- oder medizinischen Maske als gegenseitige Schutzmaßnahme getragen werden.

Die Gemeinde Ismaning übt diese Anordnung im Rahmen der Arbeitgeberfürsorgepflicht aber auch im Rahmen ihres Hausrechtes aus.

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