Wenn Sie an einer Gemeinderats- oder Ausschusssitzung der Gemeinde Ismaning teilnehmen möchten, müssen Sie ab sofort einen negativen Test vorweisen. Die Testpflicht entfällt für Personen mit vollständigem Impfschutz. Künftig gilt auch eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht während der Sitzungen.

Bei der überwiegenden Mehrheit der Neuinfektionen wird auch im Landkreis München mittlerweile die sogenannte „britische“ Variante B.1.1.7 des Coronavirus festgestellt. Da diese Mutation ungleich ansteckender ist, empfiehlt das Bayerische Staatsministerium des Innern zur Vermeidung von Quarantäneanordnungen und damit zur Gewährleistung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Gremien die Teilnahme an Sitzungen strikter zu regeln.

Durchgehende FFP2-Maskenpflicht

Ab sofort gilt deshalb für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeinde Ismaning für die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, für die anwesenden Mitarbeiter*innen der Verwaltung und für Besucher*innen eine generelle Maskenpflicht (FFP2-Masken) im Sitzungssaal. Auch an den Sitzplätzen muss die Maske getragen werden.

Zutritt nur mit negativem Test

Die Teilnahme an den Sitzungen wird außerdem von der Vorlage eines aktuellen negativen Tests abhängig gemacht. Vor Betreten des Sitzungssaals ist dazu künftig das Ergebnis eines negativen PCR-Tests (höchstens 48 Stunden alt) oder eines negativen POC-Antigentests („Schnelltest“ – höchstens 24 Stunden alt) vorzuweisen.

Für vollständig Geimpfte entfällt die Testpflicht ab dem 15. Tag nach der abschließenden (meist zweiten) Impfung.

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