Ab 1. Januar 2025 wird die neu reformierte Grundsteuer erstmals erhoben. Dafür wird zunächst für rund sechs Millionen Grundstücke in Bayern die Grundsteuer neu berechnet.

Was müssen Grundstückseigentümer*innen tun?
Damit die Grundsteuer rechtzeitig erhoben werden kann, wird in einem ersten Schritt eine Hauptfeststellung mit Stichtag zum 1. Januar 2022 durchgeführt. Eigentümer*innen oder Miteigentümer*innen eines Grundstücks, eines Wohnobjektes oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft erhalten ab April 2022 ein gesondertes Informationsschreiben der Bayerischen Steuerverwaltung (Finanzamt). In diesem Schreiben werden allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe, aber auch eigentumsspezifische Angaben mitgeteilt.

Im Folgeschritt sind Grundstückseigentümer*innen/Miteigentümer*innen dazu verpflichtet, die Grundsteuererklärung in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 entweder elektronisch über das Portal ELSTER (www.elster.de) abzugeben oder in Papierform der Steuerverwaltung (Finanzamt) zuzusenden.

Entscheiden Sie sich für die elektronische Variante, muss Ihre persönliche Registrierung über das Portal ELSTER zwingend bis zum 30. Juni 2022 erfolgen.

Weitere Informationen haben wir unter www.ismaning.de/grundsteuerreform zusammengestellt.

Für Rückfragen zur Grundsteuerreform steht Ihnen im Rathaus Ismaning Herr Kufner gerne zur Verfügung. Telefon: 089 960900-132, E-Mail: skufner@ismaning.de

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