Sehr geehrte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,
am 26. Mai 2019 wird das Europäische Parlament gewählt.
Berechtigt zur Teilnahme an der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland sind alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) besitzen,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- und von ihrem Wahlrecht in ihrem Heimatland nicht Gebrauch machen.
Zur Teilnahme an der Wahl sind Sie grundsätzlich berechtigt, wenn Sie seit dem 26. Februar 2019 in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem sonstigen Staat der EU wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sollte frühestmöglich gestellt werden und muss bis spätestens 5. Mai 2019 bei der Gemeinde Ismaning eingegangen sein!
Anträge zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis liegen ab sofort im Wahlamt, Kutscherbau, Schloßstraße 4, für Sie bereit.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter http://www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany/.
Auch auf der Webseite der Gemeinde Ismaning sind Informationen zur Europawahl 2019 hinterlegt unter https://ismaning.de/gemeinde-rathaus/wahlen/
Wahlamt Ismaning