Nach den Bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid über die vierte, auch heute noch gültige Bayerische Verfassung abgestimmt.
Damals erteilte die amerikanische Besatzungsmacht dem Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner den Befehl, eine verfassungsgebende Landesversammlung vorzubereiten. Daraufhin berief Hoegner die Mitglieder des vorbereitenden Verfassungsausschusses, die in nur 15 Sitzungen einen Verfassungsentwurf erarbeiteten.

Im Zeitraum vom 15. Juli bis zum 26. Oktober 1946 tagte dann tatsächlich die verfassunggebende Landesversammlung in der Aula der Münchner Universität, die sich insbesondere den Fragen nach der Einführung des Amtes eines Staatspräsidenten, nach der Schaffung einer Zweiten Kammer, nach dem Wahlrecht sowie nach dem Wirtschafts- und Schulsystem widmete.

Der Volksentscheid über die Annahme der vierten Bayerischen Verfassung fand gleichzeitig mit der Landtagswahl am 1. Dezember 1946 statt. Von den etwa vier Millionen Wahlberechtigten machten 75,7 Prozent von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Mit 70,6 Prozent Ja-Stimmen fand die Verfassung eine breite Zustimmung.

Seitdem wird am 1. Dezember im Freistaat der Verfassungstag begangen. Zur Erinnerung an den Jahrestag werden die öffentlichen Gebäude beflaggt.

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