Änderungen treten zum 1. und 11. Oktober 2021 in Kraft

Die neuen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung bringen Änderungen für Impfzentren und Teststationen im Landkreis München mit sich. Zunächst erfolgen ab 1. Oktober Kapazitätsreduzierungen in den vier Impfzentren des Landkreises, ab 11. Oktober gelten dann neue Voraussetzungen für Coronatests.

Ab 1. Oktober arbeiten die vier Impfzentren im Landkreis München mit einer reduzierten Kapazität von 25 Prozent. Damit kommt der Landkreis den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung nach, die ab Oktober die Reduzierung sowie die schrittweise Abkehr von den vorhandenen Impf-Sonderstrukturen vorsieht. Gleichzeitig beginnt ab Oktober auch der Rückbau der nicht mehr benötigten Räumlichkeiten. Während im Impfzentrum Haar der Betrieb planmäßig bis April 2022 weiterläuft, schließen die Impfzentren in Oberhaching, Planegg und Unterschleißheim Ende Oktober ihre Pforten dann komplett.

Seit 1. Oktober 2021 gelten geänderte Öffnungszeiten für die Impfzentren im Landkreis München:

  • Impfzentrum Haar: Montag bis Sonntag von 8 – 18 Uhr; weiterhin geöffnet; bleibt bis April 2022 in Betrieb.
  • Impfzentrum Oberhaching: Montag bis Sonntag von 10 – 18 Uhr; letzter Öffnungstag am 28.10.2021
  • Impfzentrum Unterschleißheim: Montag bis Sonntag von 10 – 18 Uhr; letzter Öffnungstag am 17.10.2021
  • Impfzentrum Planegg: Montag bis Sonntag von 10 – 18 Uhr; letzter Öffnungstag am 17.10.2021

Personen, deren Zweitimpfung nach der Schließung der Impfzentren ansteht, erhalten bei ihrer Erstimpfung eine entsprechende Information zum weiteren Vorgehen ausgehändigt.

Impfungen weiterhin an sieben Tagen die Woche möglich – verkürzte Öffnungszeiten in Oberhaching, Planegg und Unterschleißheim

Im größten der vier Impfzentren des Landkreises in Haar läuft der Betrieb auch nach dem 1. Oktober vorerst unverändert weiter. Impfungen sind dort auch künftig von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr möglich. Auch die Impfzentren in Oberhaching, Planegg und Unterschleißheim bieten in den kommenden Wochen noch weiterhin an sieben Tagen die Woche Impfungen an. Geöffnet ist dort ab 1. Oktober täglich von 10 bis 18 Uhr.

Um rechtzeitig den Rückbau der Räumlichkeiten zum Ende der Mietzeit zu bewerkstelligen, werden die Impfzentren mit Ausnahme von Haar im Lauf des Oktobers dann ihren stationären Betrieb einstellen. Der letzte stationäre Impftag in Planegg und Unterschleißheim ist Sonntag, der 17. Oktober, in Oberhaching können sich Impfwillige noch bis Donnerstag, 28. Oktober, vor Ort ihren Piks abholen. Personen, deren Zweitimpfung nach der Schließung der Impfzentren ansteht, erhalten bei ihrer Erstimpfung eine entsprechende Information zum weiteren Vorgehen ausgehändigt.

Mobile Teams aller vier Impfzentren sind darüber hinaus bis in die letzte Oktoberwoche mobil im Landkreis unterwegs und bieten bei zahlreichen Sonderaktionen sowie im Rahmen von Einrichtungsbesuchen Erstimpfungen, Vervollständigungen und Auffrischimpfungen an. Auch die bewährten Drive-in-Impfungen an der Jochen Schweizer Arena laufen im Oktober noch weiter. Alle Termine sind immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen zu finden.

Impfzentrum Haar bleibt zentrale Anlaufstelle

Das Impfzentrum in Haar bleibt auch über den 31. Oktober hinaus erhalten und soll vorerst bis ins zweite Quartal 2022 als zentrale Anlaufstelle dienen, von der aus die weiteren Aktionen in Sachen Impfungen koordiniert werden. Dabei sollen auch in den kommenden Monaten insbesondere mobile Teams im Landkreis unterwegs sein. Bei Bedarf könnte in Haar aber auch die stationäre Impfkapazität innerhalb kürzester Zeit wieder auf bis zu 2.000 Impfungen pro Tag gesteigert werden.

Erstimpfungen, Vervollständigungen und auch Auffrischungsimpfungen sollen künftig vorrangig bei niedergelassenen Ärzten vorgenommen werden. Auch Impfungen bei Privat- und Betriebsärzten sind weiterhin möglich.

Geänderte Voraussetzungen für Coronatests

Zum 11. Oktober tritt darüber hinaus die neue Testverordnung des Bundes in Kraft. Danach entfallen ab diesem Datum die bislang möglichen kostenfreien „Bürgertestungen“. Für einige Personengruppen, die als „vulnerable Gruppen“ definiert wurden, besteht jedoch auch nach dem 11. Oktober die Möglichkeit auf kostenfreie Testung. Zu den vulnerablen Gruppen gehören Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten.

Bis 31. Dezember 2021 haben zudem auch Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schwangere zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft und Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, Anspruch auf kostenfreie Testung. Unabhängig davon ermöglicht es der Freistaat Bayern allen Studierenden noch bis 30. November 2021, sich auf Kosten des Freistaats testen zu lassen.

Weiterhin möglich sind kostenfreie Testungen auch für Kontaktpersonen von Infizierten, bei entsprechendem Warnhinweis der Corona-Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen sowie bei PCR-Bestätigungstestungen, z. B. nach positiven Antigen- oder Selbsttests.

Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf kostenfreie Antigen-Schnelltests, Beschäftigte dieser Einrichtungen können künftig sowohl Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests auf Kosten des Freistaats in Anspruch nennen.

Auch die Testung sogenannter „Schnupfenkinder“, also Kinder mit leichten Erkältungssymptomen, ist kostenfrei möglich. Symptomatische Erwachsene benötigen einen erstattungsfähigen PCR-Test auf Anordnung eines Arztes.

Keine kostenpflichtigen Testmöglichkeiten in lokalen Testzentren

Die sogenannten „lokalen Testzentren“, also die Testzentren des Landkreises sowie diejenigen, die durch Gemeinden im Auftrag des Landkreises betrieben werden, sollen nach dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung noch mindestens bis 31. Dezember 2021 weiterbetrieben werden. Kostenpflichtige Testungen, z. B. für Ungeimpfte im Rahmen der 3-G-Zugangsregelungen, sind dort jedoch ab 11. Oktober nicht mehr möglich. Kostenpflichtige Testungen können dann bei privaten Anbietern sowie Arztpraxen und Apotheken vorgenommen werden. Eine Übersicht privater Teststationen im Landkreis ist unter www.landkreis-muenchen.de/coronatest zu finden.

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