Das neue Jahr startet mit guten Neuigkeiten für MVV-Jahres- und/oder Monatskarten-Inhaber*innen! Auch für die Jahre 2022 und 2023 sind folgende Zuschüsse möglich.

Zuschuss vom Landkreis München
Alle Landkreisbürger*innen, die mindestens seit einem Jahr ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München haben und im Besitz eines MVV-Jahresabos für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 sind, können sich den Differenzbetrag zur Zone M erstatten lassen.

Der Zuschuss war erstmalig für die Jahre 2020 und 2021 befristet. Nachdem der Kreistag am 13. Dezember 2021 die Verlängerung der Fördermaßnahme beschlossen hatte, gilt die MVV-Bezuschussung nun auch für die Jahre 2022 und 2023.

Die Erstattung erfolgt auf Antrag jährlich im Nachgang.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/mvv-bezuschussung-landkreis-flat/

Zuschuss von der Gemeinde Ismaning
Unserer Gemeinde führte die Fördermaßnahme des Landkreises nicht weit genug, da sie nur MVV-Jahreskarten in Richtung München bezuschusst. Ismaning ist es wichtig, dass auch die Inhaber*innen von MVV-Monats- und Jahreskarten der Geltungsbereiche M+1 bis M+5 unterstützt werden.

Daher beschloss der Ismaninger Gemeinderat am 12. Dezember 2019 die Bezuschussung der MVV-Jahreskarten zusätzlich für den Geltungsbereich M+1 bis M+5 für MVV-Abo-Inhaber*innen mit Hauptwohnsitz in Ismaning zunächst für die Jahre 2020 und 2021. Einhergehend mit dem Kreistagsbeschluss vom 13. Dezember 2021, entschloss sich der Ismaninger Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20. Januar 2022 zur Verlängerung der Mobilitätsförderung, ebenfalls für die Jahre 2022 und 2023.

Die Anträge zur Bezuschussung können halbjährlich (bei Monatskarten) und jährlich (bei Jahreskarten) im Nachgang bei der Gemeindeverwaltung Ismaning gestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie online unter:
https://ismaning.de/buergerservice/#m-o

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