Der Landkreis München teilt mit, dass es vorerst keine weiteren Öffnungsschritte geben wird, weil das Gesundheitsministerium die Infektionslage nicht mehr als stabil ansieht.

Im Landkreis München wird es ab Montag keine weiteren Öffnungsschritte geben. Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden am heutigen Donnerstagnachmittag (18.03.2021) darüber informiert, dass aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Infektionslage ausgegangen werden kann. Diese wäre eine Voraussetzung gewesen, um die frühestens ab 22. März vorgesehenen Lockerungen im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie in Sport, Kultur und Freizeit umzusetzen.

Laut bayerischem Gesundheitsministerium ist davon auszugehen, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern in den kommenden Tagen den kritischen Wert von 100 erreichen wird. Bis auf weiteres wird daher das Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten nicht erteilt. Die Sieben-Tage-Inzidenz für Oberbayern liegt heute laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 78,52, für ganz Bayern bereits bei 97,45. Der Landkreis München rangiert laut LGL heute bei 66,77.

Weiterhin click & meet: Im Landkreis München bleibt es daher bei den seit 13. März geltenden Regelungen. Der Besuch von Geschäften ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung („click & meet“) möglich. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann eine Person für einen fest begrenzten Zeitraum einen Laden besuchen. Zum Zweck einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen zudem Kontaktdaten hinterlassen werden. Zusätzlich bleibt die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften weiter möglich (click & collect bzw. call & collect).

Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten bleiben für Besucher geöffnet – allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Terminbuchung. Sport ist im Freien und kontaktfrei mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet). Kinder unter 14 Jahre können zusätzlich auch in Gruppen von bis zu zwanzig Personen Sport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen treiben.

Privat dürfen sich auch weiterhin die Mitglieder zweier Haushalte treffen, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

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