31und für das Amt des Hilfsjugendschöffen vorzuschlagen.
Für diese Ehrenämter können sich alle Personen bewerben, von denen die in den einschlägigen Vorschriften geforderten persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Es soll insbesondere nur bestellt werden, wer
1. über eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung verfügt,
2. seinen Wohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises München hat,
3. deutscher Staatsangehöriger ist,
4. zu Beginn der neuen Gerichtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Bewerbungen müssen bis spätestens Donnerstag, 30. März 2023, in der Gemeindeverwaltung Ismaning, Schloßstraße 2, Zimmer 1.2 / I. Stock eingehen, bei der auch entsprechende Bewerbungsvordrucke bzw. Merkblätter zu erhalten sind.
Etwaige telefonische Auskünfte erhalten Sie gerne unter der Tel. Nr. 089 960900-152 während der Öffnungszeiten des Rathauses und beim Landratsamt München unter der Tel. Nr. 089 6221-2311