Die Bayerische Staatsregierung hat am 5. Mai 2020 zahlreiche Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie bekannt gegeben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung.
  • Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort.
  • Erlaubt ist nun auch der Besuch der engeren Familie (Eltern, Großeltern, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
  • Ab dem 6. Mai 2020 sind unsere Spielplätze wieder geöffnet (allerdings keine Bolzplätze).
  • Ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter und der Masken-Tragepflicht für Besucher und besuchte Person.
  • Ab dem 11. Mai ist kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) zugelassen.
  • Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z.B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 m² wird aufgehoben.
  • Ab dem 11. Mai 2020 können folgende Freizeiteinrichtungen unter Auflagen (Einlass: 20 m²-Regel, Abstand, keine Gastronomie) wieder öffnen: Tierparks, botanische Gärten, Bibliotheken, Museen und Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten. Ähnliches gilt für: Fahrschulen (Theorie: 1,5 Meter Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz) und Musikschulen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand). Wir informieren gesondert, wann die Ismaninger Einrichtungen öffnen.
  • Ab dem 11. Mai 2020 soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen. Weitere folgen ab dem 18. Mai 2020.
  • Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden; zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), ab 25. Mai 2020 im Innenbereich.
  • Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus.

Weitere und detaillierte Informationen finden Sie unter: https://ismaning.de/coronavirus

Eins noch zum Schluss:

Trotz der Lockerungen, die zur Stärkung unserer Gesellschaft und der Wirtschaft verabschiedet wurden, bitten wir weiterhin um äußerste Vorsicht und um gegenseitige Rücksichtnahme. Die Hygienevorschriften gelten nach wie vor, um unsere Gesundheit zu schützen und um die Stabilität des Gesundheitssystems zu wahren. Beachten Sie auch die Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot.

Nur wenn wir weiterhin diszipliniert bleiben, können weitere Lockerungen folgen.

Vielen Dank.

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